Beginnend mit 1. September muss Rindfleisch EU-weit mit Daten zu seiner Herkunft gekennzeichnet werden. Doch viel erfahren die Konsumenten vorerst nicht.
Sinn und Zweck der Rindfleischetikettierung ist, dass Konsumenten genauer darüber Bescheid wissen, woher das Fleisch, das sie im Lebensmittelhandel oder beim Fleischer erstehen, stammt. Die entsprechende EU-Verordnung sieht vor, dass Rindfleisch mit Angaben zum Land der Geburt, der Aufzucht und der Schlachtung des Rindes zu versehen ist. Die Verpflichtung zur Kennzeichnung wird nun in zwei Stufen wirksam.
Kennzeichnung in zwei Stufen
Ab ersten September müssen bei Rindfleisch – ob frisch oder gefroren, ob verpackt oder offen verkauft – das Land, in dem das Rind geschlachtet oder zerlegt wurde, Zifferncodes von Schlachthof und Zerlegebetrieb sowie eine zusätzliche Referenznummer, die die Verbindung zwischen Fleisch und geschlachtetem Rind herstellen soll, angegeben sein. Doch weder Zifferncodes noch Referenznummer sind für Konsumenten zuordenbar, und darüber, wo das Rind geboren und gemästet wurde, erfährt man vorerst nichts; diese Angaben werden erst ab 2002 obligatorisch.