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Pestizide in Lebensmitteln - Auswirkungen von Rückständen

Welche Auswirkungen können Pestizide in Lebensmitteln haben?

Ob von Lebensmitteln, die mit Pestiziden (Schädlingsbekämpfungsmitteln) behandelt wurden, ein gesundheitliches Risiko ausgeht, ist umstritten. Naturschutzverbände und kritische Wissenschaftler warnen immer wieder vor möglichen Folgen. Behörden auf nationaler und auf EU-Ebene teilen diese Besorgnis in vielen Fällen jedoch nicht.

Schädlingsbekämpfungsmittel in Verdacht

Obwohl die Hersteller von Pestiziden für die Zulassung der Substanzen auch Untersuchungen zur Toxizität (Giftigkeit) vorlegen müssen, gibt es für eine Reihe von Schädlingsbekämpungsmitteln den Verdacht, dass sie an der Entstehung von Krebs, Parkinson, Fortpflanzungsstörungen, Alzheimer, Diabetes und anderen Krankheiten beteiligt sind. Auch Auswirkungen auf das Nerven- oder das Immunsystem sind nicht auszuschließen.

 

VIDEO: Pestizide in Obst

Rückstände erlaubt?

Sind Rückstände von Pestiziden in Lebensmitteln erlaubt?

Für Obst, Gemüse, Getreide, Kartoffeln und andere pflanzliche Erzeugnisse aus konventioneller Landwirtschaft sind innerhalb der gesetzlichen Vorgaben Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln erlaubt. Das gleiche gilt für Verarbeitungsprodukte und Produkte tierischer Herkunft.

Auch tierische Lebensmittel können mit Pestiziden belastet sein. Dabei handelt es sich vor allem um weltweit vorkommende Verbindungen, die in der Vergangenheit intensiv eingesetzt wurden und sehr langlebig sind.
 

Langfristiges Risiko

Wie wird das langfristige Risiko von Schadstoffen in Lebenmitteln abgeschätzt?

Zur Bewertung des langfristigen Risikos wird jene Dosis eines Wirkstoffs ermittelt, die Konsumenten jeden Tag ihres Lebens aufnehmen können, ohne Schaden zu nehmen. Diese "duldbare tägliche Aufnahmemenge" (auch: "acceptable daily intake", ADI) basiert auf Tierversuchen. Im Tierversuch wird die höchste Dosierung ermittelt, die keine gesundheitsbeeinträchtigende Wirkung hervorruft. Der erhaltene Wert wird durch einen Sicherheitsfaktor (meist 100) dividiert und ergibt die duldbare tägliche Aufnahmemenge.

Der Sicherheitsfaktor wird eingebaut, um verschiedene Unwägbarkeiten – wie zum Beispiel die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf den Menschen – abzufangen. Bei dieser Betrachtung werden vor allem langfristige Folgen wie die krebserzeugende Wirkung, Mutationen (genetische Veränderungen) oder eingeschränkte Fruchtbarkeit beachtet. 
 

Akute Referenzdosis

Was versteht man unter einer akuten Referenzdosis?

Die akute Referenzdosis ist die Menge eines Stoffes in einem Lebensmittel, die von Konsumenten ohne nennenswertes Risiko über einen kurzen Zeitraum – normalerweise einen Tag – aufgenommen werden kann.

Berücksichtigt werden dabei besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen wie Kleinkinder. Wird die akute Referenzdosis überschritten, kann ein gesundheitliches Risiko nicht ausgeschlossen werden. 
 

Mehrfachrückstände

Was versteht man unter Mehrfachrückständen in Lebensmitteln?

Anders als früher kommt es inzwischen nicht mehr so oft vor, dass die gesetzlichen Höchstwerte einzelner Pestizide (Schädlingsbekämpfungsmittel) überschritten werden.

Wechselwirkungen nicht erforscht

Aber immer häufiger werden immer mehr Pestizide in einem Lebensmittel nachgewiesen. Noch ist größtenteils unklar, ob und wie die einzelnen Wirkstoffe miteinander reagieren. Es könnte sein, dass sie sich in ihrer Wirkung nicht nur addieren, sondern sogar verstärken.

Falls das stimmt, müssten neue Sicherheitsbewertungen vorgenommen werden, bei denen das Risiko von Wechselwirkungen stärker beachtet wird.

Empfindliche Produkte häufiger belastet

Nach der Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln sind die jeweils vorgegebenen Wartezeiten einzuhalten. Trotzdem kann als Faustregel gelten, dass empfindliche Produkte wie Beeren, Marillen, Birnen, Paradeiser oder Paprika häufiger Pestizidrückstände enthalten als die verschiedenen Kohlarten, Karotten oder Erdäpfel.

Bewertung in Arbeit

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die jeweiligen Behörden der EU-Mitgliedstaaten arbeiten an Konzepten, die künftig Mehrfachrückstände bei der Bewertung mit berücksichtigen.

Mehrfachrückstände in Lebensmitteln werden derzeit nicht beurteilt. Das wäre im Sinne eines vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes jedoch wichtig. 20 oder gar 30 verschiedene Pestizide in einem Lebensmittel sollten nicht "erlaubt" sein – auch wenn jedes einzelne unterhalb des gesetzlichen Höchstwertes bleibt.

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