Rechtlich ist es erlaubt grüne Oliven schwarz zu färben.
Rechtlich ist es tatsächlich erlaubt, grüne, also unreife Oliven pechschwarz zu färben. Möglich wird das mit den Zusatzstoffen Eisen-II-Gluconat (E 579) aus Glucose und Eisen-II-Laktat (E 585) aus Milchsäure. Beide gelten lebensmittelrechtlich nicht als Farbstoffe, sondern als „Stabilisatoren“. Sie werden als gesundheitlich unbedenklich eingestuft, müssen aber im Zutatenverzeichnis stehen. Konsumenten können die künstlich gefärbten Oliven auch am hellen Stein erkennen. Bei natürlich schwarzen Oliven ist dieser dagegen immer dunkel.