Dürfen Lebensmittel, deren MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) bereits überschritten ist, zum regulären Preis verkauft werden?
Was nur wenige wissen: Im Handel löst ein abgelaufenes MHD kein Verkaufsverbot aus. Die Anbieter sind aber verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass das betreffende Lebensmittel einwandfrei ist.
In den meisten Geschäften werden solche Produkte gesondert angeboten. Das passiert meist mit einem Hinweisschild, das auf das erreichte Mindesthaltbarkeitsdatum aufmerksam macht. Als Kaufanreiz ist häufig der Preis reduziert.
Vergünstigung kein Muss
"Abgelaufene" Lebensmittel können, müssen aber nicht vergünstigt abgegeben werden. Es gibt dazu keine rechtliche Bestimmung und Kunden haben daher auch keinen Anspruch, die Ware um weniger Geld zu erhalten. Ebenso wenig existiert eine Frist für den Abverkauf.
Reklamation auch bei Angebotsware
Stelllt sich nach dem Kauf aber heraus, dass das Produkt nicht mehr einwandfrei ist, hat der Konsument auf jeden Fall ein Reklamationsrecht. Auch ein reduzierter Preis ändert daran nichts.