"Eine Fleischerei bei mir im Ort bietet eine Leberwurst an. In der Zutatenliste steht alles Mögliche, nur keine Leber. Und der Clou: „100 g Leberwurst enthalten 90 g Schweinskopffleisch.“ So hat es auch geschmeckt. Darf man etwas als „Leberwurst“ bezeichnen und verkaufen, das 0 % Leber enthält?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Teresa Bauer, BSc MSc.
Ohne Leber keine Leberwurst
Wir geben Ihnen recht, eine als „Leberwurst“ bezeichnete Wurst muss auch Leber enthalten. Laut Lebensmittelcodex sollte streichfähige Leberwurst bzw. Leberstreichwurst folgende Zusammensetzung aufweisen: 25 Teile Leber vom Schwein (= 25 %), 22 Teile Schweinskopffleisch mit Schwarte, 15 Teile Innereien (Herz, Zunge), 38 Teile fette Abschnitte mit Schwarte. Bei einer Bratleberwurst sind folgende Zutaten vorgesehen: Schweinskopffleisch mit Schwarte, Innereien, Schwarten, fette Abschnitte und Leber (mindestens 5 Teile, also 5 %); Weißbrot und Zerealien (nicht über 10 Teile); Brühe (nicht über 12 Teile).
In beiden Fällen ist also der Zusatz von Leber vorgesehen, sofern sich die Bezeichnung „Leber“ im Namen befindet.