Auch nach dem Reaktorunglück in Fukushima muss sich niemand vor japanischem Essen fürchten.
Die japanische Küche mit Sushi, Sashimi, aber auch verschiedenen Nudel- und Wok-Gerichten hat sich bei vielen Österreichern einen Stammplatz erobert. Sie ist nicht nur schmackhaft, sondern auch gesund. Und sie kann selbst nach der Tsunami- und Atomkatastrophe weiterhin empfohlen werden.
Erstkontrolle in Japan
Als das Ausmaß des Reaktorunfalls nach dem Erdbeben vom 11. März 2011 bekannt wurde, reagierte die EU sofort. Mit der Durchführungsverordnung Nr. 297/2011 der EU Kommission wurde festgelegt, dass Lebensmittel, die aus einem genau definierten Gebiet stammen, bereits in Japan erstmals kontrolliert und mit entsprechenden Papieren versehen werden müssen. Dies betrifft insgesamt zwölf Präfekturen.
EU-Bestimmungen
Datum und Ort der Ankunft japanischer Lebensmittel in Europa müssen zwei Tage im Voraus bekannt gegeben werden. Zur Ausfuhr zugelassen sind nur Lebensmittel, deren Strahlungswerte unter einem bestimmten Wert liegen. Kommen die Lebensmittel mit dem Schiff oder dem Flugzeug nach Europa, prüft die zuständige Behörde die Papiere und muss laut EU auch stichprobenweise messen, ob die Strahlenbelastung wirklich innerhalb der Grenzwerte liegt. Die Vorgaben der EU lauten, dass zehn Prozent der Lebensmittel aus den angegebenen Präfekturen sowie 20 Prozent der Waren aus dem übrigen Japan diesen zusätzlichen Kontrollen unterzogen werden.
Österreich: lückenlose Messung
Österreich hat darüber hinaus veranlasst, dass importierte japanische Lebensmittel nicht nur stichprobenartig, sondern lückenlos einer Strahlenmessung unterzogen werden. Bei den bisher vorgenommenen Messungen konnte keine Strahlenbelastung, also nicht einmal bis zu den erlaubten Werten, nachgewiesen werden.
Grenzwerte verschärft
Die am 25. März 2011 festgelegten Strahlen-Grenzwerte wurden bereits am 13. April 2011 mit der Verordnung Nr. 351/2011 verschärft. In der Eile hatte man im März jene WHO-Werte vorgeschrieben, die noch aus Verordnungen nach dem Reaktorunglück von Tschernobyl 1987 stammten. Diese vergleichsweise hohen Werte wurden im April auf die aktuellen japanischen Grenzwerte herabgesetzt, die um etwa die Hälfte niedriger sind. Die Verordnung gilt nun vorläufig bis zum 30. Juni 2011. Es wird monatlich evaluiert, ob es hinsichtlich der Grenzwerte und Kontrollmechanismen Anpassungsbedarf gibt.
Schnellwarnsystem für Lebensmittel
Das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) meldete im Zeitraum Anfang März bis Ende April 2011 lediglich fünf Getränkechargen, die bei Einfuhrkontrollen zurückgewiesen wurden. Sie alle kamen mit derselben Lieferung und der Grund für die Zurückweisung war nicht eine erhöhte Strahlenbelastung, sondern dass sie nicht über die erforderlichen Papiere verfügten.
Langzeitfolgen ungewiss
Kaum abschätzbar sind die langfristigen Folgen des Reaktorunglücks auf die Fische und Meeresfrüchte des Nordpazifiks. Die Verstrahlung durch Tschernobyl war laut den Untersuchungen des deutschen Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vTI) in der Nord- und Ostsee bereits ein Jahr nach der Katastrophe kaum mehr nachweisbar. Andererseits haben die weit länger zurückliegenden oberirdischen Atomtests tiefe Spuren in den Weltmeeren interlassen und sorgen noch immer für die sogenannte Hintergrundkontamination von Meerwasser und Fischen.