"Ich bin ein bisschen schlampig bei der Vorratshaltung. Muss ich „abgelaufene“ Lebensmittel sofort wegwerfen?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser die Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Martina Steiner.
Mag. Martina Steiner |
Das kommt darauf an. Werfen Sie einen Blick auf die Verpackung. Was steht drauf? „Mindestens haltbar bis …“ oder „Zu verbrauchen bis …“? Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt der Hersteller oder Vertreiber des Produkts garantiert, dass die Ware auf jeden Fall einwandfrei ist. Das heißt, dass ein Lebensmittel – abhängig vom Produkt und seiner Lagerung – meist länger hält, als die Mindesthaltbarkeitsfrist anzeigt. Das gilt allerdings nur bis zum Öffnen der Verpackung. Steht bei Ihnen ein Ladenhüter im Küchenregal, dessen Verpackung intakt ist, überprüfen Sie vor dem Verzehr, ob Farbe, Aussehen und Geruch noch passen.
Gibt es auch sonst keine Auffälligkeiten und ist die Überschreitung des MHD im Vergleich zur gesamten Haltbarkeitsdauer gering, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Die Verantwortung liegt in diesem Fall jedoch bei Ihnen und nicht mehr beim Hersteller oder Vertreiber. Ganz anders ist die Situation beim Verbrauchsdatum („Zu verbrauchen bis …“). Ein solches Datum wird bei leicht verderblichen Waren angebracht. Klassisches Beispiel dafür: frisches, abgepacktes Faschiertes. Ein Produkt, bei dem das Verbrauchsdatum bereits überschritten ist, sollten Sie nicht mehr verzehren, sondern vorsichtshalber entsorgen.