Zum Inhalt

Laktose in Gewürzmischungen - Kennzeichnungspflichtige Allergene

Warum wird Laktose auch in Gewürzmischungen genannt?

Milchzucker oder Laktose gehört zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen. Deshalb muss Laktose in der Zutatenliste immer angeführt werden. Sie darf sich nicht hinter Begriffen wie "Gewürze" verstecken. Auch wenn sie als technischer Hilfsstoff, als Trägerstoff für Zusatzstoffe oder Aromen zum Einsatz kommt, muss sie genannt werden. Ein zusätzlicher Hinweis wie "enthält Laktose" ist dagegen nicht vorgeschrieben.

Kein Hinweis bei Milcherzeugnissen

Wenn in einem Produkt Milch oder Milcherzeugnisse als Zutaten stecken, muss in der Zutatenliste nicht "Laktose" oder "Milchzucker" stehen. In diesem Fall genügt es, das Milchprodukt zu nennen, z.B. "Süßmolkenpulver". Wollen oder müssen Sie Milchzucker meiden, führt an einem genauen Studium der Zutatenliste kein Weg vorbei.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Ein Haufen weißes Titandioxid-Pulver mit einem Löffel.

Gefährliches Titandioxid?

"Ihrer Zeitschrift entnehme ich, dass die EU Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff verboten hat. Wie verhält es sich bei Medikamenten, Zahnpasten, Sonnenschutzmitteln etc.?"

Ananas in der Blechdose

Beschichtungen von Aludosen?

"Ich habe Ananas in Scheiben in einer Aludose gekauft. Mir ist aufgefallen, dass die Dose keine Innenbeschichtung hat. Gibt es hier eine Vorschrift?"

Leberkäse in einer Semmel

Käse im Leberkäse?

"In der Zutatenliste eines Leberkäses zum Selberbacken las ich: „Kann Spuren von laktosefreiem Käse enthalten.“ Wie kann Käse in den Leberkäse gelangen?"

Ein ausgeleertes Einkaufssackerl mit viel verschiedenem Obst und Gemüse

Bestrahlung von Lebensmitteln

"Ich habe gelesen, dass Tiefkühlgemüse unter Umständen bestrahlt wird. Trifft das auch auf Gemüse aus Österreich zu?"

Frische Garnelen auf einem Holzbrett daneben Kräuter

Entdarmte Bio-Garnelen - Reklamation?

"Ich habe fürs Grillen entdarmte Bio-Garnelen gekauft. Vor der Zubereitung habe ich gesehen, dass diese gar nicht entdarmt sind, und selbst die Därme entfernt. Muss ich akzeptieren, dass in der Packung nicht das drin ist, was draußen draufsteht?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Teresa Bauer, BSc MSc.

alt

Lebensmittel-Füllmengen - Zu wenig Mehl in der Packung?

"Ich habe bei einigen Mehlen gravierende Mengendefizite festgestellt: statt 1.000 g einmal 979, ein anderes Mal 989 g. Wie groß darf denn der Unterschied zwischen angegebener Nettofüllmenge und tatsächlicher Menge sein?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Teresa Bauer, BSc MSc.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums

Sozialministerium
Zum Seitenanfang