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Haltbarkeit - Die Bedeutung des "Ablaufdatums"

Auf Lebensmittelpackungen steht oft: „Mindestens haltbar bis...“. Auf englisch heißt das aber „Best before...“ Bedeutet das, daß das Produkt auch nach diesem Datum genießbar ist?
Gemeint ist, daß diese Waren ihre spezifischen Eigenschaften bis mindestens zu diesem Zeitpunkt behalten. Das bedeutet aber keinesfalls, daß sie nachher sofort genußuntauglich geworden sind. Die Bezeichnung „Ablaufdatum“ ist also unrichtig. Beträgt die Haltbarkeit weniger als drei Monate, müssen Tag und Monat angegeben sein, bei Haltbarkeit zwischen 3 und 18 Monaten nur Monat und Jahr. Hält sich das Lebensmittel länger als 18 Monate, muß nur das Jahr angegeben sein. Allerdings sollten Sie „abgelaufene“ Waren in puncto Aussehen, Geruch und Geschmack genau überprüfen, ehe Sie sie essen. Für Lebensmittel wie Frischfleisch, die leicht verderblich sind, gilt dies übrigens nicht. Sie sind mit einem Verbrauchsdatum zu kennzeichnen: „Zu verbrauchen bis…“. Ist diese Frist überschritten, darf dieses Lebensmittel keinesfalls mehr verzehrt werden.

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