"Auf einer Sauerkrautverpackung fand ich kürzlich den Hinweis „ohne Konservierungsmittel“. In der Zutatenliste war allerdings Ascorbinsäure als Antioxidationsmittel angegeben. Was soll das?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Birgit Beck.
Mag. Birgit Beck |
Ascorbinsäure ist der chemische Name für Vitamin C. Wird das Vitamin einem Produkt als Reinsubstanz zugesetzt, handelt es sich um einen Zusatzstoff. Dieser muss mit dem Gruppennamen „Antioxidationsmittel“ und einer E-Nummer (E 300) oder dem Namen des Stoffes (Ascorbinsäure) gekennzeichnet werden. Antioxidationsmittel erhöhen die Haltbarkeit eines Produkts und zögern den Verderb hinaus – sie konservieren also. Ascorbinsäure kann aber sowohl antioxidativ als auch konservierend wirken, was eine Abgrenzung schwierig macht. Antioxidativ bedeutet den Schutz vor unerwünschten Reaktionen mit Sauerstoff, um etwa das Ranzigwerden von Fett oder Farbveränderungen zu verlangsamen.
Unter Konservierung versteht der Gesetzgeber derzeit nur die Begrenzung der schädlichen Auswirkungen von Mikroorganismen. Damit darf auf einem Produkt „ohne Konservierungsmittel“ draufstehen, obwohl Ascorbinsäure drin ist. Wir halten das auch für keine gute Lösung, weil sich damit eine Irreführung der Konsumenten nicht ausschließen lässt.