Blick in die Zutatenliste
Grundsätzlich muss nur die Verwendung von „Aroma“ beziehungsweise „Aromen“ in der Zutatenliste angegeben werden. Eine genauere Bezeichnung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Es kann sich also um natürliches, naturidentes oder künstliches Aroma handeln. Die Bezeichnung „natürliches Aroma“ oder ähnliche Bezeichnungen dürfen dann gewählt werden, wenn das Aroma ausschließlich natürlicher Herkunft ist.
Aus der Fabrik
Zusätzlich kann noch der Aromaträger genannt werden, zum Beispiel Erdbeere. Dann muss das Aroma auch tatsächlich aus Erdbeeren gewonnen werden. „Naturidentes Aroma“ ist im chemischen Aufbau dem natürlichen Aroma völlig gleich, wurde aber synthetisch hergestellt. Ein bekanntes Beispiel ist das Vanillin. „Künstliche“ Aromen kommen in der Natur nicht vor, haben aber denselben Geruch oder Geschmack wie ihre natürlichen Vorbilder. So kann man zum Beispiel Vanillegeschmack auch durch Ethylvanillin, einen künstlichen Aromastoff, erzeugen.