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Abgelaufene Lebensmittel - Kein Verkaufsverbot

"Dürfen Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, zum regulären Preis verkauft werden?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Nina Siegenthaler.

Mag. Nina Siegenthaler (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Mag. Nina
Siegenthaler

Produkt muss einwandfrei sein

Was nur wenige wissen: Im Handel löst ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) kein Verkaufsverbot aus. Die Anbieter sind aber verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass das betreffende Lebensmittel einwandfrei ist. In den meisten Geschäften werden solche Produkte gesondert angeboten. Das geschieht üblicherweise mit einem Hinweisschild, das auf das erreichte MHD aufmerksam macht. Als Kaufanreiz ist häufig der Preis reduziert. „ Abgelaufene“ Lebensmittel können, müssen aber nicht vergünstigt abgegeben werden. Es gibt dazu keine rechtliche Bestimmung und Kunden haben daher auch keinen Anspruch, die Ware um weniger Geld zu erhalten.

Reklamationsrecht

Ebenso wenig existiert eine Frist für den Abverkauf. Stelllt sich aber nach dem Kauf heraus, dass das Produkt nicht mehr einwandfrei ist, hat der Konsument auf jeden Fall ein Reklamationsrecht. Auch ein reduzierter Preis ändert daran nichts.


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