Mehr Energieeffizienz bei Elektrogeräten ist der EU schon seit Langem ein Anliegen (siehe Energielabel). Doch dass diese energieeffizienten Produkte auch lange halten bzw. reparierbar sind, war für Brüssel eher nebensächlich.
Das hat sich nun geändert. Ab dem 1. März 2021 werden den Herstellern von Fernsehgeräten, Geschirrspülern, Waschmaschinen und Kühlschränken erstmals gewisse Anforderungen an die Reparierbarkeit ihrer Produkte abverlangt. Wenn man es schärfer formuliert: Die Hersteller dürfen Produkte künftig nur auf den Markt bringen, wenn diese Anforderungen eingehalten werden. Im Wesentlichen geht es um das Vorrätighalten von Ersatzteilen und Reparaturanleitungen.
7 bis 10 Jahre lieferbar
So ist u.a. vorgesehen, dass Ersatzteile noch lange (je nach Produktkategorie 7 bis 10 Jahre) nach dem Kauf lieferbar sind und binnen 15 Werktagen beim Kunden eintreffen. Die Ersatzteile müssen zudem mit allgemein erhältlichen Werkzeugen ausgetauscht werden können. Darüber hinaus müssen fachlich kompetente Reparateure auf Anfrage mit Informationen zur Reparatur und Wartung versorgt werden. Dass nur „fachlich kompetente Reparateure“ diese Reparaturanleitungen bekommen sollen, ist bloß einer der Kritikpunkte, die man den Entscheidungsträgern in Brüssel anlasten kann. Es wäre selbstredend wünschenswert, dass diese Informationen auch den Verbrauchern und Repair-Cafés zugänglich gemacht werden. Für viele Konsumenten ist es eine ökonomische Entscheidung, ob sie kaputte Elektrogeräte reparieren (lassen) oder neue kaufen. Wenn sie die Reparatur nicht selbst vornehmen können (weil ihnen die Anleitung vorenthalten wird) und eine Fach-Reparatur zu viel kostet, werden sie zu einem neuen Produkt greifen (müssen). Für die in der jüngeren Vergangenheit langsam erstarkende „Reparatur-Lobby“ wäre es jedenfalls eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Konsumenten ihr „Recht auf Reparatur“ wahrnehmen können (siehe dazu auch das Interview mit iFixit-Geschäftsführer Matthias Huisken in Recht auf Reparatur - Nachhaltiges Interview mit iFixit). Auch die Frist von 15 Werktagen bis zur Ersatzteillieferung erscheint in so mancher Situation wenig alltagstauglich. Man stelle sich eine fünfköpfige Familie vor, die, inklusive Reparatur, vielleicht einen Monat darauf warten muss, dass ihre kaputte Waschmaschine wieder in Gang gesetzt wird. Dennoch: Ein erster Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft wurde mit diesen neuen Mindestanforderungen an die Reparaturfähigkeit immerhin getan.
Reparaturfähigkeits-Index in Frankreich
Bemerkenswert ist jedenfalls ein Vorstoß des Gesetzgebers in Frankreich. Als erstes Land weltweit hat Frankreich Anfang des Jahres einen Reparaturfähigkeits-Index eingeführt. Zunächst für Waschmaschinen, Fernsehgeräte, Laptops, Smartphones und Rasenmäher. Geplant ist, dass der Index künftig für alle Haushalts- und elektronischen Geräte gilt. Die Idee dahinter bzw. die optische Umsetzung ist ähnlich wie jene des EU-Energielabels. Eine zehnteilige Farbskala zeigt den Konsumenten, wie reparaturfreundlich ein Produkt ist. Die Skala fußt auf Kriterien wie Bereitstellung von Ersatzteilen und deren Preis, erforderliche Werkzeuge oder wie leicht oder schwer es ist, das Gerät auseinanderzunehmen. Langfrist-Ziel des Reparaturfähigkeits- Index ist es, die Hersteller zu animieren, langlebige, reparaturfähige Produkte auf den Markt zu bringen.
Ziel: langlebige Geräte
Das Siegel geht noch einen Schritt weiter als die nun EU-weit geltenden Vorgaben hinsichtlich Reparaturfähigkeit. Ein Vorbild auch für Österreich? Ja und nein. Was wir uns wünschen würden, sind langlebige und nicht nur reparaturfähige Geräte. Ein Reparatur-Siegel könnte ein Baustein auf den Weg dorthin sein. Wesentlich ist aber, dass schon in der Produktentwicklung die Langlebigkeit (wieder) einen zentralen Stellenwert bekommt.