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Energielabel neu - Schluss mit Plus

, aktualisiert am

Das EU-Energielabel wurde überarbeitet. Auffälligste Neuerung: Die verwirrenden Pluszeichen fallen weg.

Energielabel NEU (Bild: Gts / Shutterstock.com)

Überarbeitung nach 25 Jahren

An und für sich ist das EU-Energielabel eine lenkungspolitische Erfolgsgeschichte. Es wird von den Konsumenten sehr gut angenommen. Laut einer aktuellen Umfrage kennen es 80 Prozent der Österreicher; von denen wiederum 85 Prozent sagen, dass das Label ihre Kaufentscheidungen in der Vergangenheit beeinflusst hat.

Verwirrende Pluszeichen

Aber auch das erfolgreichste Projekt bedarf irgendwann einmal einer grundlegenden Überarbeitung. Nach mehr als 25 Jahren – das EU-Energielabel startete 1995 bei Kühl- und Gefriergeräten – ist es nun so weit. Hauptgrund der Überarbeitung ist der Wildwuchs an verwirrenden Pluszeichen. Derzeit gilt für die meisten Produktgruppen eine Skala von A+++ bis G.

Vorgesehen war ursprünglich, dass ein A für die besten Geräte am Markt vergeben wird. Allerdings haben die Hersteller mit der Zeit immer effizientere Modelle auf den Markt gebracht – die Skala musste um die Plus-Symbole erweitert werden. Die neue, überarbeitete Skala verbannt diese nun.

Automatische Neuskalierung

Und das soll auch so bleiben. Basis dafür ist eine Anpassung der Klassengrenzen. Künftig sollen die Energieeffizienzklassen auf der Grundlage von Markt- und Technologieentwicklungen neu skaliert werden. Und zwar, sobald 30 Prozent der in der EU verkauften Geräte in die höchste Effizienzklasse A fallen oder wenn die Hälfte dieser Produkte in die beiden obersten Klassen (A und B) fallen.

Nicht 1 : 1 vergleichbar

Nicht 1 : 1 vergleichbar

Die Entscheidung, die Pluszeichen dauerhaft zu vermeiden, ist natürlich goldrichtig. Insbesondere, weil es Konsumenten deutlich stärker motiviert, zu einem energieeffizienteren Produkt zu greifen, wenn sie zwischen einem C-Klasse- und einem A-Klasse-Produkt wählen müssen, als wenn die Unterscheidung A+ oder A+++ lautet. Wobei die Werte am neuen Label nicht eins zu eins mit jenen am alten Label vergleichbar sind.

Neue Berechnungen praxisnäher

Das neue Label fußt auf teilweise überarbeiteten Teststandards und Berechnungsmethoden. Da diese noch praxisnäher sind, werden sie zu etwas abweichenden Energieverbrauchswerten führen.

Ein Beispiel: In den meisten Produktgruppen wird nicht mehr ein mittlerer Jahresverbrauch angegeben (dieser kann je nach Nutzergewohnheiten und Haushaltgröße deutlich variieren). Beim neuen Label wird der Verbrauch pro Betriebsstunde oder Betriebszyklus genannt.

Das neue System ohne Pluszeichen gibt im Vergleich deutlich klarere Orientierung. Das wird – so die Hoffnung – der Grundidee des Labels wieder Auftrieb verleihen. Es wurde eingeführt, um den Energieverbrauch in der EU und im Gleichklang auch die Stromkosten der Konsumenten zu senken. Und last but not least natürlich auch, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Es ist nämlich so ein Anreizsystem für die Hersteller, immer effizientere Produkte auf den Markt zu bringen – schließlich verlangt der Kunde danach.

Weitere Neuerungen

Gestaffelte Einführung – leider

Als aus Konsumentensicht suboptimal muss man die gestaffelte Einführung der neuen Labels bezeichnen. Mit 1. März 2021 wird das neue Label für Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler, Fernseher und elektronische Displays (z.B. Computerbildschirme) eingeführt.

Erst ab September 2021 wird es auch bei Lichtquellen zu finden sein. Für weitere Produktgruppen wie beispielsweise Klimageräte, Heizung oder Warmwasserbereitung gibt es noch gar kein entsprechendes Datum. Was zur Folge hat, dass es bis auf Weiteres ein Parallelsystem von altem und neuem Label gibt – in der Praxis wird das wohl für etwas Verwirrung bei den Verbrauchern sorgen.

Weitere Neuerungen

Was ist sonst noch neu am neuen Label? Neben der Überarbeitung einiger Piktogramme (Produkteigenschaften) ist es im Wesentlichen ein QR-Code, der in der oberen rechten Ecke des Labels zu finden ist. Über diesen QR-Code können Konsumenten auf eine EU-Datenbank zugreifen, die zusätzliche Produktinformationen für alle gekennzeichneten Produkte bietet.

Auch eine Web-App wurde entwickelt, die Produktvergleiche, Lebenszyklusberechnungen und einiges mehr ermöglicht (Label 2020). In Onlineshops werden die Produkte nicht mit dem vollständigen Label angezeigt, sondern nur mit einer "abgespeckten" Version (ein einfaches grünes Pfeilsymbol, das die Effizienzklasse angibt). Die Detailinformationen des Labels sind dann im Hintergrund mit einem weiteren Klick abrufbar.

Übrigens: Die Farbskala als zentrales Element des Labels wird unverändert beibehalten.

Bildergalerie: So sehen die neuen Labels aus

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Energielabel NEU - Waschmaschine
Bild 1: Energielabel NEU - Waschmaschine |
Energielabel NEU - Geschirrspüler
Bild 2: Energielabel NEU - Geschirrspüler |
Energielabel NEU - Waschtrockner
Bild 3: Energielabel NEU - Waschtrockner |
Energielabel NEU - TV und elektronische Displays
Bild 4: Energielabel NEU - TV und elektronische Displays |
Energielabel NEU - Kühlgeräte
Bild 5: Energielabel NEU - Kühlgeräte |
Energielabel NEU - Weinlagerkühlschrank
Bild 6: Energielabel NEU - Weinlagerkühlschrank |
Energielabel NEU - Waschmaschine
Energielabel NEU - Geschirrspüler
Energielabel NEU - Waschtrockner
Energielabel NEU - TV und elektronische Displays
Energielabel NEU - Kühlgeräte
Energielabel NEU - Weinlagerkühlschrank

Hersteller müssen Ersatzteile bereitstellen

Mehr Energieeffizienz bei Elektrogeräten ist der EU schon seit Langem ein Anliegen (siehe Energielabel). Doch dass diese energieeffizienten Produkte auch lange halten bzw. reparierbar sind, war für Brüssel eher nebensächlich.

Das hat sich nun geändert. Ab dem 1. März 2021 werden den Herstellern von Fernsehgeräten, Geschirrspülern, Waschmaschinen und Kühlschränken erstmals gewisse Anforderungen an die Reparierbarkeit ihrer Produkte abverlangt. Wenn man es schärfer formuliert: Die Hersteller dürfen Produkte künftig nur auf den Markt bringen, wenn diese Anforderungen eingehalten werden. Im Wesentlichen geht es um das Vorrätighalten von Ersatzteilen und Reparaturanleitungen.

7 bis 10 Jahre lieferbar

So ist u.a. vorgesehen, dass Ersatzteile noch lange (je nach Produktkategorie 7 bis 10 Jahre) nach dem Kauf lieferbar sind und binnen 15 Werktagen beim Kunden eintreffen. Die Ersatzteile müssen zudem mit allgemein erhältlichen Werkzeugen ausgetauscht werden können. Darüber hinaus müssen fachlich kompetente Reparateure auf Anfrage mit Informationen zur Reparatur und Wartung versorgt werden. Dass nur „fachlich kompetente Reparateure“ diese Reparaturanleitungen bekommen sollen, ist bloß einer der Kritikpunkte, die man den Entscheidungsträgern in Brüssel anlasten kann. Es wäre selbstredend wünschenswert, dass diese Informationen auch den Verbrauchern und Repair-Cafés zugänglich gemacht werden. Für viele Konsumenten ist es eine ökonomische Entscheidung, ob sie kaputte Elektrogeräte reparieren (lassen) oder neue kaufen. Wenn sie die Reparatur nicht selbst vornehmen können (weil ihnen die Anleitung vorenthalten wird) und eine Fach-Reparatur zu viel kostet, werden sie zu einem neuen Produkt greifen (müssen). Für die in der jüngeren Vergangenheit langsam erstarkende „Reparatur-Lobby“ wäre es jedenfalls eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Konsumenten ihr „Recht auf Reparatur“ wahrnehmen können (siehe dazu auch das Interview mit iFixit-Geschäftsführer Matthias Huisken in Recht auf Reparatur - Nachhaltiges Interview mit iFixit). Auch die Frist von 15 Werktagen bis zur Ersatzteillieferung erscheint in so mancher Situation wenig alltagstauglich. Man stelle sich eine fünfköpfige Familie vor, die, inklusive Reparatur, vielleicht einen Monat darauf warten muss, dass ihre kaputte Waschmaschine wieder in Gang gesetzt wird. Dennoch: Ein erster Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft wurde mit diesen neuen Mindestanforderungen an die Reparaturfähigkeit immerhin getan.

Reparaturfähigkeits-Index in Frankreich

Bemerkenswert ist jedenfalls ein Vorstoß des Gesetzgebers in Frankreich. Als erstes Land weltweit hat Frankreich Anfang des Jahres einen Reparaturfähigkeits-Index eingeführt. Zunächst für Waschmaschinen, Fernsehgeräte, Laptops, Smartphones und Rasenmäher. Geplant ist, dass der Index künftig für alle Haushalts- und elektronischen Geräte gilt. Die Idee dahinter bzw. die optische Umsetzung ist ähnlich wie jene des EU-Energielabels. Eine zehnteilige Farbskala zeigt den Konsumenten, wie reparaturfreundlich ein Produkt ist. Die Skala fußt auf Kriterien wie Bereitstellung von Ersatzteilen und deren Preis, erforderliche Werkzeuge oder wie leicht oder schwer es ist, das Gerät auseinanderzunehmen. Langfrist-Ziel des Reparaturfähigkeits- Index ist es, die Hersteller zu animieren, langlebige, reparaturfähige Produkte auf den Markt zu bringen.

Ziel: langlebige Geräte

Das Siegel geht noch einen Schritt weiter als die nun EU-weit geltenden Vorgaben hinsichtlich Reparaturfähigkeit. Ein Vorbild auch für Österreich? Ja und nein. Was wir uns wünschen würden, sind langlebige und nicht nur reparaturfähige Geräte. Ein Reparatur-Siegel könnte ein Baustein auf den Weg dorthin sein. Wesentlich ist aber, dass schon in der Produktentwicklung die Langlebigkeit (wieder) einen zentralen Stellenwert bekommt.

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