Reicht es aus, wenn die Bank wesentliche Informationen, wie beispielsweise geplante Änderungen des Kontovertrages, nur in das eBanking-Postfach des Kunden stellt? Wir sagen: Nein!
Vertragsänderungen im Postfach
Bawag-Kundin Andrea G. findet im eBanking-Postfach ihres Kontos die Nachricht ihrer Bank, dass sich ihr Kontovertrag ändern wird. Wenn sie damit nicht einverstanden sei, könne sie binnen zwei Monaten widersprechen, andernfalls würden die Vertragsänderungen wirksam.
Nicht nur Andrea G. wird von der Bawag P.S.K. über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen seit Kurzem auf diesem Wege informiert. Betroffen sind alle Kundinnen und Kunden, die ihre Bankgeschäfte online abwickeln. Doch ist diese Vorgehensweise in Ordnung?
Bringschuld der Bank
VKI-Juristin Beate Gelbmann hat ihre Zweifel, dass diese Form der Mitteilung für Vertragsänderungen ausreichend ist: „Werden wesentliche Informationen nur in die Mailbox des Bankkontos zugestellt, ist nicht gewährleistet, dass der Kunde sie zeitgerecht bekommt. Es erscheint äußerst fraglich, dass sie den Kunden im Postfach des Online-Bankings groß auffallen und sie sich infolgedessen ausreichend damit auseinandersetzen.“
Die Bankenexpertin sieht sich in ihrer Meinung durch das hier zur Anwendung kommende Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) bestätigt. Das ZaDiG sieht ausdrücklich vor, dass gewisse Informationen, wie etwa geplante Änderungen des zugrunde liegenden Vertrages, dem Kunden „auf Papier oder einem dauerhaften Datenträger“ mitgeteilt werden müssen. „Mitteilen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Bank die Informationen von sich aus zu übermitteln hat, ohne dass der Kunde sie ausdrücklich anfordern muss. Die Bank hat also eine klare Bringschuld. Die bloße Informationserteilung über das eBanking-Postfach reicht nicht aus“, konstatiert Beate Gelbmann.