Sterben war im Internet lange kein Thema, denn trotz seiner Schnelllebigkeit ist das Medium für die Ewigkeit ausgelegt. Bis heute ist nicht klar geregelt, was mit unseren Online-Daten geschieht.
Computer und die darauf befindlichen Daten sind in der Regel ein Teil der Verlassenschaft. Die Erben dürfen somit erst nach dem Ende des Verlassenschaftsverfahrens darüber verfügen. Aber wie schaut es bei den Online-Daten aus? Mit der Entscheidung, dass Facebook-Konten samt digitalem Inhalt auf die Erben übergehen, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein richtungsweisendes Urteil gefällt, das freilich nur für Deutschland gilt.
Und selbst dort bleiben weiterhin viele Fragen offen. Genau genommen ist nicht einmal der immer öfter genannte Begriff „digitaler Nachlass“ klar definiert. Im Zweifelsfall handelt es sich um sämtliche Daten, die nach unserem Tod im Internet weiterbestehen.
Der digitale Datenschatten
Schließlich haben wir Benutzerkonten bei Onlineshops, sozialen Medien und E-Mail-Anbietern, verwenden Bezahldienste wie PayPal, beziehen Abos von Streaming-Angeboten, lagern Daten in diverse Cloud-Dienste aus, nutzen Onlinebanking und Handysignatur, kaufen digitale Medien wie E-Books, Musik und Filme und betreuen vielleicht einen eigenen Blog oder eine Website. Wenn man eine Zeitlang im Internet aktiv war, fällt es einem schwer, aufzuzählen, wo man sich schon überall registriert hat.
Es geht auch ums Geld
Für uns selbst und unsere Erben relevant sind zumindest jene Konten, bei denen es um Persönliches wie Fotos und Chatverläufe geht oder ums Geld; Geld, das einem in bar oder in Form von Leistungen zusteht, oder Geld, das man dem Anbieter aufgrund eines aufrechten Vertragsverhältnisses schuldet. Aber auch abseits davon möchte man vielleicht gar nicht oder nur auf ausgewählten Plattformen virtuell weiterleben. Gründe genug, um selbst rechtzeitig aufzuräumen und nach einem nicht die digitale Sintflut hereinbrechen zu lassen.