Kleine Preiserhöhung, große Wirkung.
Vor einem Jahr hat der Oberste Gerichtshof eine Preisanpassungsklausel der EVN für unzulässig erklärt. Das Verfahren hatten wir im Auftrag des Sozialministeriums angestrengt. Diese gesetzwidrige Klausel hatten aber auch einige andere Energieanbieter verwendet.
Daher waren deren auf dieser Bestimmung aufbauende Preiserhöhungen unserer Meinung nach ebenfalls gesetzwidrig und die Erhöhung war zurückzuerstatten. Wir haben seither mit einigen Unternehmen bereits Vergleiche für die Konsumentinnen und Konsumenten erzielt. Bis Ende August betraf das insgesamt 1,4 Millionen Kunden. Würden alle betroffenen Kunden die zu viel bezahlten Beträge zurückfordern, ergäbe das einen Gesamtbetrag von rund 52,5 Millionen Euro.