Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Kokoskuppeln, die mit „Original, seit 1921“ werben, aber mit Palmfett erzeugt sind. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Kokoskuppeln, die mit „Original, seit 1921“ werben, aber mit Palmfett erzeugt sind. |
Blaschke Kokoskuppel enthält auch Palmfett und Aroma. (Bild: VKI)
Auf der Packung steht, dass das Produkt nach Originalrezept hergestellt wird. (Bild: VKI)
In der Zutatenliste finden sich aber auch Palmöl, Glukosesirup und Aroma. (Bild: VKI)
Austria-Gütezeichen: Bei verarbeiteten Lebensmitteln dürfen bis zu einem Drittel der nicht in Österreich herstellbaren Rohstoffe aus dem Ausland kommen. (Bild: VKI)
Das steht drauf: Blaschke Kokoskuppel
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
Das ist das Problem
Klassische Kokoskuppeln, bestehend aus Waffelboden, einer Schicht Kakaocreme, einer Schicht Kokos und Schokolade-Ummantelung, sind in vielen Geschäften fixer Teil des Sortiments.
Auf der Packung Blaschke Kokoskuppel ist groß „Das Original“ und „Seit 1921“ aufgedruckt.
Auf der Rückseite steht: „1921 wurde die Original Blaschke Kokoskuppel von Konditormeister Johann Blaschke in Traiskirchen bei Wien erfunden. Seit damals wird sie nach dem Originalrezept hergestellt.“Tatsächlich? Erstaunlicherweise sind im Kleingedruckten auch Palmöl, Glukosesirup und Aroma als Zutaten angegeben. Und diese vermutet wohl niemand in einem nach Originalrezept von 1921 hergestellten Produkt.
Was unter Auslobungen wie „Original“, „Originalrezept“ oder „traditionelle Rezeptur“ zu verstehen ist, das ist rechtlich nicht festgelegt. Doch bei Konsumenten wecken solche Anpreisungen bestimmte Erwartungen. Meistens werden damit Lebensmittel assoziiert, die weniger stark verarbeitet sind und keine für die industrielle Lebensmittelproduktion typischen Zutaten wie etwa Palmöl enthalten.
Wir meinen, dass Produkte, die nach Verfahren bzw. mit Zutaten erzeugt werden, die für die industrielle Produktionsweise typisch sind und früher nicht zur Verfügung standen, nicht mit Auslobungen wie „Originalrezept“ oder „traditionelle Rezeptur“ beworben werden sollen. Ist ein Hersteller anderer Ansicht, dann sollte er auf der Packung groß und deutlich erklären, was er unter „Originalrezept“ o. Ä. versteht.
Auf der Packung Blaschke Kokoskuppel ist auch das Austria-Gütezeichen aufgedruckt. Bei Produkten, die dieses Zeichen tragen, hat der österreichische Wertanteil an den Kosten des Fertigproduktes (einschließlich der Kosten für Rohmaterial, Halbfertigprodukte, Zubehörteile, Know-how etc.) mindestens 50 Prozent zu betragen. Bei Lebensmitteln müssen alle Bearbeitungs- und Verarbeitungsschritte in Österreich erfolgen und die wertbestimmenden landwirtschaftlichen Rohstoffe des Produktes gänzlich aus Österreich stammen. Aber: Bei verarbeiteten Lebensmitteln gilt für die nicht in Österreich herstellbaren Rohstoffe in der Regel ein zulässiger mengenmäßiger Toleranzbereich bis zu einem Drittel.
Was S. Spitz zur Auslobung der Blaschke Kokoskuppel sagt.
„1921 wurde die Original Blaschke Kokoskuppel von Konditormeister Johann Blaschke in Traiskirchen erfunden. Dies ist auch der Grund, weswegen wir vom ,Original seit 1921‘ sprechen – denn das beliebte Produkt wurde seither auch vom Mitbewerb nachempfunden, der Ursprung geht jedoch stets auf die Marke Blaschke zurück.
Die Rezeptur der Original Blaschke Kokoskuppel selbst wurde in den vergangenen Jahrzehnten geringfügig an die sich ändernden Konsumentenwünsche und Rohstoffverfügbarkeiten angepasst. Denn die stetige Verbesserung unserer Produkte und die Bedürfnisse der KonsumentInnen stehen bei Blaschke an oberster Stelle.“
S. Spitz GmbH
29. 4. 2019
Wir meinen: Lassen Sie sich von vollmundigen Anpreisungen nicht in die Irre führen. Lesen Sie die Packungsaufschrift vollständig und genau. Nur dann erfahren Sie, woraus sich das Produkt zusammensetzt.
Liebes wunderbares KONSUMENT-Team! Ich habe vor ein paar Tagen Kokoskuppeln „mini“ von Blaschke gekauft. Auf der Verpackung steht, dass diese seit 1921 nach dem Originalrezept hergestellt werden. Laut Zutatenliste ist Palm- und Palmkernfett enthalten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man diese Zutaten damals schon verwendet hat, und finde es daher nicht ehrlich, diese Kokoskuppeln als „nach dem Originalrezept hergestellt“ zu bezeichnen, obwohl ein anderes Fett enthalten ist.
Sonja Stummer
E-Mail
(aus KONSUMENT 10/2019)
Unsere Leserinnen und Leser haben uns schon mehrfach auf ähnliche Beispiele aufmerksam gemacht. Wir haben uns einige Produkte näher angeschaut. Lesen Sie dazu mehr unter Lebensmittel aus dem Supermarkt (Teil 2) - Oma macht's anders.
Die Redaktion
Ärger über das Bipa-Produkt "BI Life Flohsamenschalen gemahlen": Das Produkt besteht hauptsächlich aus Calcium und Magnesium, die Flohsamenschalen machen nur etwa ein Siebtel des Inhalts aus.
Der Hersteller hat das "Extra Classic Müsli" um 50 Gramm "geshrinkt" und verkauft es um 17 Prozent teurer als zuvor! Die Kennzeichnungen sind auf der neuen gelben Farbe der Verpackung schwer zu lesen.
Die "allin Protein Mahlzeit Joghurt Johannisbeere" enthält nur fünf Prozent der ausgelobten Johannisbeeren. Die "40 Prozent Mehrfruchtsaft" bestehen hauptsächlich aus Traubensaft.
Rückschritt bei der Herkunftskennzeichnung der "Dulano Puten Salami" von Lidl bei der sich die bereits verbesserte Lesbarkeit wieder verschlechtert hat.
"Energiearm", aber 59 kcal pro Milliliter im "XOXO Tropical Sparkling Drink"? Da stimmt etwas nicht! Der Hersteller hat sich bei der Kalorienangabe geirrt.
Die Erdnussbutter "Peanut Revolution Creamy" von Rapunzel gibt sich als bayrisches Produkt aus. Die Angabe zur chinesischen Herkunft der Erdnüsse fehlt.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: