Bei A1 die Mehrwertnummer zu sperren reichte nicht; kostenpflichtige Abos sind extra zu sperren. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Als Frau Göltl für ihren 14-jährigen Sohn einen Handyvertrag mit A1 abschloss, ließ sie die Mehrwertnummern sperren. Sie wurde dabei nicht darauf hingewiesen, dass kostenpflichtige Abos extra zu sperren sind.
Über 45 Euro verrechnet
Anhand der Rechnungen fiel Frau Göltl später auf, dass ihr Sohn prompt unwissentlich ein solches Abo abgeschlossen hatte. Insgesamt 45,87 € waren dafür mittlerweile verrechnet worden. Auf unseren Rat hin beeinspruchte Frau Göltl die Rechnungen schriftlich bei A1. Dem Einspruch wurde erfreulicherweise sofort stattgegeben, die 45,87 € wurden rückerstattet.
Aber: Warum informiert A1 die Kunden nicht von vornherein, dass eine solche Sperre extra zu beantragen ist?
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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