Wasserdicht mit Wasserschaden
Ich habe vor kurzem im Rahmen einer Vertragsverlängerung bei meinem Mobilfunkanbieter ein neues Handy „Samsung Galaxy S5“ erworben. Dieses Gerät wird u.a. damit beworben, dass es wasserdicht ist (Schutzart IP67 zertifiziert). Nun hat mir ein Bekannter ein Glas Wasser über das Handy geschüttet. Ich habe es zwar umgehend abgetrocknet, dennoch ist seither der Lautsprecher defekt.
Das Handy wurde dann von mir beim Mobilfunkanbieter „Drei“ eingeschickt, in der Hoffnung, den Lautsprecher als Garantiefall ausgetauscht zu bekommen. Überraschenderweise erhalte ich jedoch folgende Nachricht: „Feuchtigkeitsschäden sind von der Garantie ausgenommen, das Gerät kann nicht mehr repariert werden“. Damit nicht genug – es muß auch noch eine Bearbeitungsgebühr von 35 € bezahlt werden. Sämtliche Interventionsversuche sind leider im Sand verlaufen.
Ich werde nun versuchen, das Gerät auf meine Kosten reparieren zu lassen und werde – nach Ablauf meiner Bindungsfrist – mit Sicherheit den Mobilfunkanbieter wechseln.
Clemens Dengg
E-Mail
(aus KONSUMENT 7/2015)
Ein Handywunder
Ich habe mein SAMSUNG GALAXY ACE 2 8160 sw im November 2012 bei Orange gekauft. Im Juli 2013 hatte ich dann Probleme mit dem Mikrofon (es war nicht kaputt, aber meine Gesprächspartner konnten mich nur sehr leise hören). Dieses Problem habe ich dann im August, nun im 3-Shop, beschrieben, worauf das Handy zur Reparatur eingeschickt wurde. Mir wurde mitgeteilt, dass wenn es sich nicht um einen Wasserschaden oder einen Schaden nach Sturz handelt, es sich um einen Garantiefall handelt. Da mir mein Handy nie hinuntergefallen ist und auch nie nass wurde, ging ich mit gutem Gefühl nach Hause.
Zirka 2 Wochen später habe ich es dann mit der Diagnose „Feuchtigkeitsschaden“ zurückbekommen und durfte 35 € Bearbeitungsgebühren bezahlen. Mir wurden auf Anfrage auch die Bilder vom „Feuchtigkeitsschaden“ zugeschickt. Seit ich mein Handy wieder habe, funktioniert es allerdings, trotz nicht erfolgter Reparatur, wieder einwandfrei. Was der „Feuchtigkeitsschaden“ der an meinem Handy festgestellt wurde, nun genau anrichtet, weiß ich nicht.
Auf Anfrage bei der 3-Servicehotline ob ich die 35 € wieder gutgeschrieben bekomme, da mein Handy ja gar nicht beschädigt ist und es sich somit auch nicht um einen „Feuchtigkeitsschaden“ handelt, wurde ich ziemlich unfreundlich abgewiesen.
Julia Fuchs
Wien
(aus KONSUMENT 1/2014)
Hartnäckigkeit lohnt
Mein Handy habe ich von der Firma Libro mit der Erklärung „Wasserschaden“ zurück erhalten. Das Handy hatte ich im Jänner gekauft. Bereits Ende Juni gab es beim Laden einen Systemabsturz, seither habe ich keine hörbaren Sounds mehr. Da sich der Akku selbst bei ausgeschaltetem (heruntergefahrenem) Gerät innerhalb von ca. 20 Stunden vollkommen entleert, kann man wohl von einem Kurzschluss ausgehen. Das Gerät ist nie mit Wasser oder Kondenswasser in Berührung gekommen.
Von KONSUMENT erhielt ich den Hinweis, dass die Frist für die Gewährleistung noch nicht um ist, und konfrontierte Libro damit. Nach mehreren Anrufen wurde das Handy ausgetauscht. Allerdings funktionierte das neue Gerät auch nicht. Anruf in der Filiale und das Versprechen, das Geld zurückzuerhalten. Und es hat funktioniert, ich habe das Geld zurück. Dank an die guten Informationen des Konsumentenschutzes!
Dagmar Mayrl
E-Mail
(aus KONSUMENT 10/2013)
Doch repariert
Zu Weihnachten 2011 kauften wir ein Samsung i9250 Galaxy Nexus. Bis Anfang März diesen Jahres funktionierte es einwandfrei. Eines Morgens ließ es sich nicht einschalten, nur bei angestecktem Ladegerät und durch Drücken mehrerer Tastenkombinationen kam so eine Art Reparatursymbol auf dem Display.
Deshalb brachten wir das Gerät zum Händler, wo wir es gekauft hatten. Dort versicherte man uns, dass wir ohnehin innerhalb der Gewährleistungsfrist sind. Nach mehrwöchigem Warten wurde uns telefonisch mitgeteilt, dass das Handy einen Wasserschaden habe, deshalb also keine Gewährleistung oder Garantie übernommen werde. Wir durften dann 37 Euro für das unreparierte Gerät bezahlen und bekamen ein Foto mit dem angeblichen Wasserschaden. Als wir dem Filialleiter eine Klage androhten sagte er nur, dass die Firma bis jetzt jede einzelne dieser Klagen gewonnen hat.
In der Zwischenzeit machte mich eine Kollegin auf ein Samsung Service Center in der Praterstraße in Wien aufmerksam, wo sie gute Erfahrungen gemacht hatte. Wir brachten also das defekt Handy dorthin und bekamen es nach einer Woche repariert zurück. Kosten: 0 Euro, da Gewährleistung! Und von Feuchtigkeitsschaden war keine Rede.
Brigitte Weninger
E-Mail
(aus KONSUMENT 8/2013)
Selbsthilfe
Mein Smartphone kann ich wieder verwenden. Ich habe die USB-Buchse mit Elektronikreiniger und Zahnstocher gereinigt. Der Fehler war möglicherweise eine Verschmutzung. Ich kann jedoch nicht verstehen, dass eine Firma, die mit diesem Produkt gute Gewinne macht, so leichtfertig einen Garantieanspruch erlöschen lässt.
Ich habe auf dem fast neuen Gerät nun überhaupt keine Garantie mehr, da der Techniker der Meinung ist, dass durch eine korrodierte USB-Buchse das ganze Gerät defekt ist und nicht mehr reparabel sei. Das bedeutet: Auch wenn es nun funktioniert und ein anderer Fehler auftreten würde, hätte ich keine Garantie mehr.
Gerhard Fasching
E-Mail
(aus KONSUMENT 7/2013)
Eine Garantie ist immer nur eine freiwillige Leistung des Herstellers. Wir raten daher, sich bei Reklamationen auf die gesetzliche Gewährleistung zu berufen.
Die Redaktion