Telefonauskunft - Kein Hinweis auf Kostenpflicht
Mit aggressiver Werbung versucht der Linzer Callcenter-Betreiber CLC am – offensichtlich – lukrativen Geschäft mit der Telefonauskunft mitzunaschen. Dessen Nummer (11 88 99) kann leicht mit der Auskunft der Telekom Austria (11 8 200) verwechselt werden. Aus diesem Grund hat die Telekom die Firma CLC wegen irreführender Werbung geklagt. Wir werden uns in diesen Streit nicht einmischen, eines aber ist beiden Auskunftsdiensten vorzuwerfen: Bei ihren Nummern ist eine sehr hohe Gebühr zu entrichten (rund 15 Schilling pro Minute), was den wenigsten Menschen bewusst ist. Die Telekom-Auskunft (lange Jahre ohne Extra-Gebühr) ist erst seit September 2000 kostenpflichtig. Wir fordern beide Dienste dringend auf, in einem Vorspann zum Gespräch auf die Kostenpflicht hinzuweisen. Jede Sex-Hotline muss das machen (für 09xx-Nummern besteht eine Informationspflicht), andere machen es freiwillig. Sollten die Auskunftsdienste dies verweigern, ist der Gesetzgeber gefordert, die Lücken in der Informationspflicht zu schließen.