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Service non stop - Konsument 01/2001

Telefonauskunft - Kein Hinweis auf Kostenpflicht

Mit aggressiver Werbung versucht der Linzer Callcenter-Betreiber CLC am – offensichtlich – lukrativen Geschäft mit der Telefonauskunft mitzunaschen. Dessen Nummer (11 88 99) kann leicht mit der Auskunft der Telekom Austria (11 8 200) verwechselt werden. Aus diesem Grund hat die Telekom die Firma CLC wegen irreführender Werbung geklagt. Wir werden uns in diesen Streit nicht einmischen, eines aber ist beiden Auskunftsdiensten vorzuwerfen: Bei ihren Nummern ist eine sehr hohe Gebühr zu entrichten (rund 15 Schilling pro Minute), was den wenigsten Menschen bewusst ist. Die Telekom-Auskunft (lange Jahre ohne Extra-Gebühr) ist erst seit September 2000 kostenpflichtig. Wir fordern beide Dienste dringend auf, in einem Vorspann zum Gespräch auf die Kostenpflicht hinzuweisen. Jede Sex-Hotline muss das machen (für 09xx-Nummern besteht eine Informationspflicht), andere machen es freiwillig. Sollten die Auskunftsdienste dies verweigern, ist der Gesetzgeber gefordert, die Lücken in der Informationspflicht zu schließen.

Banken - Noch immer gesetzwidrige Klauseln

Im November 2000 hat die Creditanstalt an alle Kunden neue „Allgemeine Geschäftsbedingungen der CA“ verschickt. Sie sollen die alten Geschäftsbedingungen der Banken (AGBKU) aus dem Jahre 1979 ersetzen und mit 1.1.2001 in Kraft treten. Schon gegen die alten AGBKU hatte der VKI eine Verbandsklage eingebracht und einen Unterlassungsvergleich erzielt. Die neuen Bedingungen der CA enthalten Verbesserungen, können aber nicht als konsumentenfreundlich bezeichnet werden: Laut einem Gutachten sind wieder über 20 gesetzwidrige Punkte enthalten. Der VKI wird daher auch gegen diese neuen Geschäftsbedingungen mit Abmahnung und Verbandsklage vorgehen. Die CA-Kunden brauchen also keinen Widerspruch zu erheben. Denn die Gerichte sind am Zug.

Telefonrechnung - Um billige Gebühren geprellt?

Viele Konsumenten haben sich in den letzten Monaten darüber beschwert, dass ihnen die Telekom Austria (TA) Gespräche verrechnet, die sie über alternative Netzbetreiber geführt hätten. In Branchenkreisen entstand der Verdacht, dass bei Überlastung des Netzes eines Alternativen das Gespräch automatisch ins Netz der TA rückgeschaltet wird. Die Verwirrung war groß, doch nun konnten wir einiges klären:

  • Haben Sie sich in ein anderes Netz eingewählt, ist es technisch unmöglich, dass die Verbindung automatisch ins Netz der Telekom zurückspringt und von dieser vergebührt wird. Ist das Netz des Alternativen überlastet, müsste daher ein Besetztzeichen ertönen.
  • Mehrwertdienste können (vereinbarungsgemäß) nur über das Telekom-Netz laufen. Wenn Sie versuchen, eine Mehrwertnummer (0800, 0900, 0930, ...) durch Einwahl (Call-by-Call) in ein Alternativnetz zu erreichen, kommt keine Verbindung zu Stande. Erfolgt die Einwahl in ein anderes Netz automatisch (preselection), kommt eine Verbindung über die Telekom zu Stande (die preselection ist also für diese Nummern unwirksam).
  • Auch Online-Dienste mit Einwahlnummer 071891... werden ausschließlich über die Telekom geführt.

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