Laut Fernabsatzgesetz gibt es kein Rücktrittsrecht, wenn die Ware nach Kundenspezifikation angefertigt wurde. Dies gilt aber nicht für ein Notebook aus vorgefertigten Standardbauteilen. Die Teile können mit geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden. Ein Rücktritt vom Kauf muss also möglich sein, stellt das deutsche Höchstgericht klar.
BGH 19.3.2003, VIII ZR 295/01