Obwohl eine Kundin fristgerecht gekündigt hatte, buchte Hutchison weiterhin Geld ab und schickte auch noch eine Mahnung. Hutchison entschuldigte sich. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Als Hutchison 3G („3“) den Handytarif anhob, machte Frau Mück von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Doch obwohl sie fristgerecht gekündigt hatte, wurden weiterhin 10 € Monatsgebühr von ihrem Konto abgebucht und eine weitere (inkl. Spesen 17,70 €) eingemahnt.
Weiter abgebucht und gemahnt
Frau Mück wandte sich an unser Beratungszentrum. Auf unser Interventionsschreiben reagierte das Unternehmen mit einer Entschuldigung: Frau Mücks Kündigungsschreiben sei längere Zeit unbearbeitet geblieben, man bedaure. Frau Mück erhielt von „3“ 30 € Entschädigung, die 17,70 € wurden von ihrem Kundenkonto
ausgebucht.
Zudem entschuldigte sich "3“ bei Frau Mück telefonisch für die Unannehmlichkeiten.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
- Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum.
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