Obwohl eine Kundin fristgerecht gekündigt hatte, buchte Hutchison weiterhin Geld ab und schickte auch noch eine Mahnung. Hutchison entschuldigte sich. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
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Als Hutchison 3G („3“) den Handytarif anhob, machte Frau Mück von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Doch obwohl sie fristgerecht gekündigt hatte, wurden weiterhin 10 € Monatsgebühr von ihrem Konto abgebucht und eine weitere (inkl. Spesen 17,70 €) eingemahnt.
Weiter abgebucht und gemahnt
Frau Mück wandte sich an unser Beratungszentrum. Auf unser Interventionsschreiben reagierte das Unternehmen mit einer Entschuldigung: Frau Mücks Kündigungsschreiben sei längere Zeit unbearbeitet geblieben, man bedaure. Frau Mück erhielt von „3“ 30 € Entschädigung, die 17,70 € wurden von ihrem Kundenkonto
ausgebucht.
Zudem entschuldigte sich "3“ bei Frau Mück telefonisch für die Unannehmlichkeiten.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
- Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum.
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