Telekom und GIS
Frau Amalie Gruber ist 84 Jahre alt, schwer herzkrank und muss mit einer Mindestpension auskommen. Deswegen ist sie von der Telefongebühr sowie von der Rundfunk- und Fernsehgebühr befreit.
Seit kurzem muss man den Antrag auf Gebührenbefreiung bei der GIS stellen. Wird dieser bewilligt, erhält der Antragsteller einen Gutschein, der beim jeweiligen Telefonanbieter einzureichen ist; damit erhält man einen Zuschuss zu den Telefonkosten. Soweit die Theorie.
Gutschein kommt nicht. Den Antrag hatte Frau Gruber im Februar gestellt. Im April kam die Verständigung, dass ihrem Antrag stattgegeben wurde. Im Schreiben war auch der Telefon-Gutschein erwähnt. Doch beigelegt war er nicht. Frau Gruber nahm jedoch an, dass er demnächst eintreffen würde. Als Anfang Mai eine Telefonrechnung kam, hoffte Frau Gruber also noch auf den Gutschein und zahlte nicht sofort. Auch deshalb, weil die Rechnung erst am 2. Juni fällig war.
Plötzlich tote Leitung. Umso größer war der Schreck, als sie am 28. Mai telefonieren wollte und keine Verbindung bekam. Mit einiger Mühe klärte sie die Ursache: Der Anschluss war von der Telekom Austria ohne jegliche Vorankündigung gesperrt worden. Zum Glück fand sie durch eine Bekannte rasch eine kompetente Stelle, die ihr vielleicht helfen würde: das VKI Info-Center in der Wiener Mariahilfer Straße.
Banales Versehen. Auch wir standen zunächst vor einem Rätsel: Warum hatte Frau Gruber trotz positivem Bescheid den Gutschein nicht erhalten? Das fragten wir uns und auch die GIS. Und die Telekom Austria ersuchten wir, die Sperre möglichst rasch und kostenlos aufzuheben. Schließlich löste sich das Rätsel. Frau Gruber hatte auf dem Formular nicht angekreuzt, um welche Befreiung sie ansuche (Radio, TV oder Telefon). Diese Informationen reichte sie im März separat nach. Was offenbar die Bearbeitung verzögerte und ein Kuddelmuddel auslöste. Die GIS entschuldigte sich mit einem Warengutschein über 14,48 Euro, der in mehreren Geschäften eingelöst werden kann. Auch die Telekom verzichtete auf Mahngebühren. Die Grundgebühr von März bis Mai wurde Frau Gruber rückwirkend gutgeschrieben. Was wenigstens ein kleines Trostpflaster angesichts der durchlittenen Aufregungen war.
Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.