"Ein Fall für KONSUMENT": Fälle aus unserer Beratung, die wir erfolgreich erledigten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. - Diesmal: A1 Telekom Austria leistete Wiedergutmachung für die Ärgernisse bei der Vertragskündigung.
Frau Ehn, eine ältere Dame, wollte in einem A1-Shop ihren Festnetzanschluss und ihr Handy kündigen. Dort hieß es, Kündigungen seien nur schriftlich und per Fax möglich und könnten nicht gleich im Shop erledigt werden. Frau Ehn verfasste die beiden Schreiben in einem Kaffeehaus und faxte sie kostenpflichtig von einem Postamt an A1.
Auf unsere Intervention teilte uns A1 mit, dass Kündigungen in Hinkunft im Shop geschrieben werden können und von dort kostenlos an die zuständige Stelle gefaxt werden. Frau Ehn, die inzwischen von A1 kontaktiert worden war, beschloss, ihr Handy doch zu behalten. Sie bekam als Wiedergutmachung für all den Ärger zwei Grundentgelte gutgeschrieben.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum .