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Elektriker werkt bei Steckdose herum.
Laut Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz muss der Vermieter für Kosten zur Erhaltung aufkommen, wenn anderwärtig von einer gesundheitlichen Gefährdung auszugehen ist. Bild: Stock Asso/Shutterstock

Mietwohnung: Sanierung der Elektroanlage

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Die Hausverwaltung unserer Mietwohnung möchte die Sanierung der Elektroanlage nicht bezahlen. Sie sagt: „Laut Gesetz muss der Mieter die Kosten übernehmen“. Die VKI-Beratung ist jedoch anderer Meinung.

Wer kennt es nicht? Während man Problem A aus der Welt schaffen will, entsteht Problem B. Im Falle von meinem Freund und mir folgte auf eine harmlose Glockenreparatur ein kompletter Sanierungsauftrag der Elektroinstallation unserer Wohnung.

Gefährliche, alte Elektroanlage

Nachdem der bestellte Elektriker die Glocke im Vorraum unserer Mietwohnung repariert hatte, glitt sein Blick auf die gegenüberliegende Wand zu den Elektrosicherungen.

  • „Was habt ihr denn da für alte Sicherungen hängen. Die sind ja gefährlich.“

Na sowas hört man doch gerne... Was soll denn das bitte heißen?

  • „Also an eurer Stelle würde ich mal einen Elektroanlagen-Check machen lassen. Bei euren Steckdosen gehen ja noch die Kabel direkt aus der Wand raus. Das ist schon sehr veraltet.“

*Schluck* 😐 Meinem Freund und mir wird gleich ganz anders. Da hat uns der Elektriker einen ganz schönen Schrecken eingejagt. Also vereinbaren wir gleich einen Termin für einen Elektroinstallationen-Check.

Fazit: Nach gründlicher Begutachtung unserer Wohnung durch einen erfahrenen Elektriker stand fest: Wir müssen wohl oder übel eine Sanierung durchführen.

Nach Sätzen wie

  • „Ihr seid nicht geerdet.“
  • “Ihr lebts saugefährlich – könntet jederzeit einen Stromschlag bekommen, wenn ein Elektrogerät kaputt wird.“

und

  • „Eigentlich müsste ich euch den Strom sofort abdrehen.“

bleibt uns auch nichts anderes übrig.

Und wer zahlt‘s?

Auf unseren Wunsch setzt sich der Elektriker mit der Hausverwaltung in Verbindung und erfährt wer für die Reparaturkosten aufzukommen hat. Natürlich – die Mieter, also wir. Wer sonst?  Der Grund dafür sei wohl, dass wir den Mangel der Elektroanlage bei Beziehen der Genossenschaftswohnung hätten melden müssen. Später geht das nicht mehr. Ein Blick in den Mietvertrag bestätigt dies:

Foto einer Textpassage von einem Mietvertrag.
Auszug aus dem Mietvertrag. Bild: Decker/VKI

Doch macht es sich hier der Vermieter leicht… Woher sollen wir Laien denn wissen, wie gefährlich die Stromleitungen sind? Und woher erkenne ich mit freiem Auge, dass die Leitungen nicht geerdet sind? Richtig – gar nicht…

Und weil wir noch nicht genug schlechte Nachrichten erhalten hatten, kam dann noch die Kostenschätzung des Elektrikers: die Sanierung wird etwa 5.500 Euro kosten. Für zwei junge Menschen – einer Student, der andere gerade fertig mit dem Studium – nicht aus der Portokasse zu bezahlen.  Wir sagen also nicht „Go“ zum Start der Bauarbeiten, sondern wollen uns vorher noch schlau machen.

Der VKI-Beratung sei Dank!

Sitze ich doch direkt an der Quelle, so frage ich bei unserer VKI-Beratung nach, ob denn wirklich die Mieter die Kosten für eine solche Sanierung tragen müssen. Meine Kollegin Veronika Schmidt nimmt sich meinem Fall an und schlägt in den Tiefen des Gesetzes nach. Unser gemeinnütziges Wohnungsgebäude fällt ins Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Der Vermieter muss für Kosten zur Erhaltung aufkommen, wenn anderwärtig von einer gesundheitlichen Gefährdung auszugehen ist. Die Erhaltungspflichten für den Vermieter wurden erst vor einiger Zeit (Stand 1.1.2016) verschärft. Zitat aus dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz:

Ein Screenshot einer Textpassage aus dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz.
Auszug aus dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Bild: Screenshot

§4 in unserem Mietvertrag (siehe vorheriges Bild) ist laut VKI-Beraterin Veronika Schmidt unzulässig, da es sich hierbei um eine Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistung handelt. Und das darf laut Konsumentenschutzgesetz nicht sein! Außerdem muss die Gewährleistungspflicht von der Dauer-Erhaltungspflicht unterschieden werden, denn die ist über das ganze Mietverhältnis hindurch gegeben.

Frisch über unser Recht aufgeklärt wenden wir uns nochmal an die Hausverwaltung und weisen auf den Gesetzestext hin. Siehe da, die Besetzung der Hausverwaltung hat in der Zwischenzeit gewechselt. Doch womöglich war unser Anliegen nicht der Grund dafür. Dennoch, die neue verantwortliche Person nimmt sich sofort unseres Falles an und erklärt, dass natürlich der Vermieter die Kosten übernimmt. 😊

Ende gut, alles gut!

Durch Hilfe der VKI-Beratung konnten wir schlussendlich doch noch zu unserem Recht kommen und haben uns eine Menge Geld erspart. Mein Rat an alle anderen Konsumenten da draußen: Lasst euch nichts einreden! Informiert euch selbst über eure Rechte. Und wie heißt es so schön 'Hilft‘s nix, schadet‘s nix!'

Daniela Decker - Expertin: Social Media
Daniela Decker, MA - Expertin: Social Media Bild: VKI

Als Digital Native bin ich beim VKI im Marketing für vieles rund um "Neue Medien" zuständig. Mein Kerngebiet ist Social Media. Ich beschäftige mich auch mit quantitativen Umfragen, Contentmanagement, SEO und diversen Webanalyseinstrumenten. Durch die Vielfalt meiner Tätigkeiten ist jeder Tag abwechslungsreich. I 👍🏼.

Daniela Decker, Digital Media Managerin

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