Wer kennt es nicht? Während man Problem A aus der Welt schaffen will, entsteht Problem B. Im Falle von meinem Freund und mir folgte auf eine harmlose Glockenreparatur ein kompletter Sanierungsauftrag der Elektroinstallation unserer Wohnung.
Gefährliche, alte Elektroanlage
Nachdem der bestellte Elektriker die Glocke im Vorraum unserer Mietwohnung repariert hatte, glitt sein Blick auf die gegenüberliegende Wand zu den Elektrosicherungen.
- „Was habt ihr denn da für alte Sicherungen hängen. Die sind ja gefährlich.“
Na sowas hört man doch gerne... Was soll denn das bitte heißen?
- „Also an eurer Stelle würde ich mal einen Elektroanlagen-Check machen lassen. Bei euren Steckdosen gehen ja noch die Kabel direkt aus der Wand raus. Das ist schon sehr veraltet.“
*Schluck* 😐 Meinem Freund und mir wird gleich ganz anders. Da hat uns der Elektriker einen ganz schönen Schrecken eingejagt. Also vereinbaren wir gleich einen Termin für einen Elektroinstallationen-Check.
Fazit: Nach gründlicher Begutachtung unserer Wohnung durch einen erfahrenen Elektriker stand fest: Wir müssen wohl oder übel eine Sanierung durchführen.
Nach Sätzen wie
- „Ihr seid nicht geerdet.“
- “Ihr lebts saugefährlich – könntet jederzeit einen Stromschlag bekommen, wenn ein Elektrogerät kaputt wird.“
und
- „Eigentlich müsste ich euch den Strom sofort abdrehen.“
bleibt uns auch nichts anderes übrig.
Und wer zahlt‘s?
Auf unseren Wunsch setzt sich der Elektriker mit der Hausverwaltung in Verbindung und erfährt wer für die Reparaturkosten aufzukommen hat. Natürlich – die Mieter, also wir. Wer sonst? Der Grund dafür sei wohl, dass wir den Mangel der Elektroanlage bei Beziehen der Genossenschaftswohnung hätten melden müssen. Später geht das nicht mehr. Ein Blick in den Mietvertrag bestätigt dies:
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