Seit 2013 ist das EU-weite Verbot für Tierversuchen bei Kosmetika in Kraft, nachzulesen gibt es die gesamte Historie der Gesetzgebung auf der EU-Website. In Österreich gilt ein derartiges Verbot sogar schon länger. Der Weg zur tierversuchsfreien Kosmetik erfolgte in vielen Teilschritten. Begonnen wurde 1999 mit einem Verbot von Tierversuchen für alle in Österreich hergestellten Kosmetikprodukte. Geregelt wurde dieses Verbot im Tierschutzgesetz (BGBl.Nr. 501/1989 in der Änderung von 1999 BGBl. Nr. 169/1999). 5 Jahre später hat die EU nachgezogen und ebenfalls Tierversuche an Fertigprodukten und Rohstoffen verboten, sofern es keine Alternativmethode gibt. Soweit so klar, denkt man. Aber in dem Nebensatz „sofern es keine Alternativmethode gibt“, steckt ein für Konsumenten uneinsichtiger Teil der Gesetzgebung.
Sind Tierversuche nun verboten oder nicht?
Die Antwort hier ist ein klassisches „Ja, aber…“
Zuerst zum einfachen Teil der Antwort - Ja: Die Durchführung von Tierversuchen an Kosmetika ist seit 2009 in der EU verboten. Im Klartext heißt das: Alle Produkte die in den letzten 8 Jahren in der EU hergestellt wurden, sind NICHT an Tieren getestet worden. Kein Lippenstift auf Mäusehaut, keine Creme in Hasenaugen.
So einfach ist das – oder eben auch nicht, denn hier kommt das ABER:
Produkte die vor 2009 entwickelt wurden und damals an Tieren getestet wurden, dürfen immer noch vertrieben werden. Es besteht keine Kennzeichnungspflicht und somit ist nicht nachvollziehbar, ob ein Hersteller jemals Tierversuche durchgeführt hat.
Und: Bei den Inhaltsstoffen für Kosmetika galt eine Übergangsregelung: Bis März 2013 durften gewisse Tests an Inhaltsstoffen sehr wohl im Tierversuch durchgeführt werden. Grund dafür war das Fehlen von anerkannten Alternativmethoden. Bei den erlaubten Tests handelte es sich um Tests zum direkten Schutz des Lebens der Konsumenten sowie der Fähigkeit Kinder zu zeugen (Toxizität bei wiederholter Verabreichung, Toxikokinetik und Reproduktionstoxizität)
Wird ein Kosmetikprodukt in der EU hergestellt oder dort verkauft, so gilt also seit 2013 ein generelles Verbot für Tierversuche. Auch wenn nur ein Bestandteil an Tieren getestet wurde, darf das Produkt nicht in den Verkehr gebracht werden.
Happy End fürs Häschen? Mitnichten!
Die hier beschriebene Gesetzgebung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 vom 30.November 2009 über kosmetische Mittel) gilt nur für Kosmetika und Inhaltsstoffe, die ausschließlich für Kosmetika verwendet werden. Bestandteile, die auch in anderen Produktgruppen verwendet werden können, müssen gemäß weiteren Gesetzen geprüft werden (zum Beispiel gemäß der REACH Verordnung oder dem Arzneimittelgesetz). Welche Stoffe können das nun sein? Nun ja, eine Vielzahl von Inhaltsstoffen kann auch für Arzneimittel, Farben oder Reinigungsmittel verwendet werden, eine vollständige Liste lässt sich nicht erstellen. Beziehen die Kosmetikhersteller ihre Inhaltsstoffe über große Rohstofflieferanten, so sind die Rohstoffhersteller für die Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsüberprüfungen verantwortlich. Die Hersteller prüfen die Stoffe nach gültiger Vorschrift, egal ob sie später in der Medizin oder der Kosmetik oder für andere Zwecke eingesetzt werden. Gerade die Toxizität wird für viele Rohstoffe in Ermangelung anerkannter Alternativmethoden im Tierversuch ermittelt.
Synthetisch oder Natürlich – für die Sicherheitsbewertung ist das egal
Die Frage ob Naturkosmetik-Produkte generell die bessere Wahl sind, wenn man Tierversuchs-freie Produkte beziehen möchte, ist auch nicht so leicht zu beantworten: Ob ein Rohstoff für Menschen unbedenklich ist oder nicht, muss vor der Verwendung toxikologisch überprüft werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wirkstoffe natürlichen Ursprungs sind oder synthetisch hergestellt werden. Gerade Stoffe wie Tenside, Emulgatoren und Sonnenschutzfilter sind in Naturkosmetik-Produkten oft ident zu jenen in herkömmlicher Kosmetik. Somit sind Naturkosmetik-Produkte von der Tierversuchsthematik genauso betroffen, wie alle anderen Hersteller. Ich persönlich habe aber schon den Eindruck dass mehr Naturkosmetik-Produkte am Markt sind, die laut Deklaration Tierversuche prinzipiell ablehnen.
Werbung mit dem Slogan „ohne Tierversuche“
Aber auch wenn auf der Verpackung Slogans wie „Ohne Tierversuche“ oder „Nicht im Tierversuch getestet“ steht, darf man den Herstellern nicht blind vertrauen, denn diese Aussagen beziehen sich oft meist nur auf das fertige Produkt der aktuellen Charge – und nicht auf die Produktenwicklung und Rohstoffe.
Aber allen komplizierten Regelungen und Übergansfristen zum Trotz: Kosmetische Produkte dürfen in der EU seit 2009 nicht mehr an Tieren getestet werden. Damit zu werben dass man schlicht und einfach ein Gesetz einhält ist nicht erlaubt - trotzdem finden sich immer wieder Produkte im Beauty-Regal die mit dieser Selbstverständlichkeit die Konsumenten verunsichern.
Warum verunsichern? Ganz einfach: wenn einige Firmen damit werben ihr fertiges Produkt nicht an Tieren zu testen, so suggeriert das dem Käufer, dass die anderen Firmen sehr wohl Tierversuche durchführen.
Viel wichtiger wäre es zu wissen, wie ein Hersteller die Testung der Rohstoffe und die Produktentwicklung anlegt. Die EU ist sich dieser Problematik bewusst und hat eine Empfehlung abgegeben, wann die Werbung mit dem Slogan „frei von Tierversuchen“ gerechtfertigt ist. Auszugsweise heißt es darin, dass Hersteller darauf hinweisen dürfen “...dass keine Tierversuche durchgeführt wurden, sofern der Hersteller und seine Zulieferer keine Tierversuche für das Fertigerzeugnis oder dessen Prototyp oder Bestandteile davon durchgeführt oder in Auftrag gegeben haben, noch Bestandteile verwendet haben, die in Tierversuchen zum Zweck der Entwicklung neuer kosmetischer Mittel durch Dritte geprüft wurden. Die Angabe darf nur dann gemacht werden, wenn Tierversuche vollständig durch eine Alternativmethode ersetzt wurden.“
Welche Hersteller verzichten auf Tierversuche?
Das ist wohl die Frage, die Konsumenten am brennendsten interessiert. Die schlechte Nachricht gleich vorweg: eine vollständige Liste gibt es nicht. Man ist hier auf die Auskunftsfreudigkeit und Aufrichtigkeit der Konzerne angewiesen. Auf seriöse Weise kann auch ich keine komplette Liste zur Verfügung stellen.
Ihre Medienkompetenz ist gefragt
Wenn man Schlagwörter wie „Kosmetik ohne Tierversuche“ in die Suchmaschine seiner Wahl tippt, wird man auf diverse Beauty und Lifestyle Blogs verwiesen. Gerade in diesen Sparten mangelt es im Internet leider oft an Transparenz. Viele Blogger werden von der Kosmetikbranche als sogenannte „Influencer“ eingespannt. Der Standard hat dazu eine interessantes Gespräch mit einem Vertreter des Henkel Konzerns geführt, der Artikel bietet einen kurzen Einblick in die Verschmelzung von privaten Blogs und Werbung. Wieviel der Informationen die auf vermeintlich privaten Blogs zu finden ist objektiv und seriös ist, kann nicht nachvollzogen werden. Im Endeffekt ist die Medienkompetenz der Leser gefragt: Ein Blick aufs Impressum, die Kontakt Seite oder eventuell vorhandene Disclaimer kann helfen die Unabhängigkeit eines Blogs einzuschätzen.
„Tierversuchsfrei“-Logos können beim Einkaufen helfen
Es gibt inzwischen auch eine Vielzahl an Logos, die ein Produkt als „tierversuchsfrei“ optisch kennzeichnen. In der eingangs erwähnten Konsument Umfrage vom April 2017 haben wir auch gefragt, worauf beim Kauf eines Kosmetikprodukts geachtet wird. Fast die Hälfte aller Konsumenten gab an auch auf Gütesiegel oder Testplaketten zu achten.
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