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Desinfektionsspray sprüht auf Hände
Nicht alle Desinfektionsmittel wirken Bild: ty-lim/Shutterstock

Desinfektionsmittel für Hände - Immer noch grobe Mängel

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Worauf können sich Konsumenten beim Einkauf von Händedesinfektionsmitteln verlassen?

Bereits im Dezember 2020 berichteten wir in KONSUMENT über die unübersichtliche Situation beim Kauf von Handhygienemittel. Im Handel fanden wir damals einen bunten Wirrwarr aus Kosmetika, Bioziden und Produkten, die weder der einen noch der anderen Produktgruppe korrekt zuzuordnen waren. Grund genug für einen Test.

22 Produkte überprüft

Regal mit Desinfektionsmitteln
Das Angebot an Desinfektionsmitteln ist groß. Nicht alle wirken rasch und zuverlässig Bild: VKI

Dabei überprüften wir die Inhaltstoffe und Deklaration von 22 Produkten und mussten folgendes feststellen:

„Die Deklaration der Produkte ist insgesamt ein Problem. Gerade einmal drei Mittel […] sind korrekt deklariert. Alle anderen Präparate weisen teilweise erhebliche Mängel auf.“

Ausnahme als Dauerzustand?

An diesem Bild hat sich seit über einem Jahr leider nicht viel geändert. In den Regalen der von uns stichprobenartig ausgewählten Geschäfte stehen nach wie vor korrekt ausgelobte Biozide bekannter Hersteller direkt neben Kosmetika, bei denen nicht klar ist wie sie anzuwenden sind und welche Wirkung sie haben.

Mangel an Rohstoffen

Wir können uns erinnern: Zu Beginn der Pandemie herrschte Knappheit von zugelassenen Produkten, da es an den benötigten Rohstoffen mangelte. Als Reaktion wurden kurzfristige Ausnahmen geschaffen. So durfte zum Beispiel Ethanol (Alkohol) von österreichischen Schnapsbrennereien, von Apotheken aber auch anderen Unternehmen, die bis dato keinerlei Erfahrung in der Biozid-Herstellung haben, zu Hand- und Flächendesinfektionsmitteln verarbeitet werden. Selbstverständlich galten dennoch gewisse Qualitätskriterien und gerade im März 2020, als diese Ausnahmeregelung in Kraft trat, machte die Regelung auch Sinn. Nun sind diese Notfallzulassungen aber bereits im August 2020 wieder ausgelaufen, aber noch immer finden sich diese Produkte am Markt.

(Zu) langsam ändert sich die Situation

Dass die derzeitige Situation alles andere als ideal ist, ist auch den zuständigen Behörden bewusst. Ende 2021 veröffentlichte die AGES einen Bericht über eine Schwerpunktaktion zum Thema Handhygieneprodukte.- In der Zusammenfassung des Berichtes heißt es:

„Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung von hydroalkoholischen Leave-on Handhygieneprodukten. […]Angaben am Produkt dürfen bei den Konsument:innen keine falsche Erwartungshaltung hinsichtlich der Produktleistung bewirken. 44 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht.“

Deklaration sehr mangelhaft

Das ernüchternde Ergebnis der Aktion: Rund zwei Drittel der als Kosmetika verkauften Produkte waren eigentlich Biozide und hätten somit unter anderen Bedingungen hergestellt und vermarktet werden müssen. Die für Konsument*innen so wichtige Deklaration am Produkt war sogar bei mehr als zwei Drittel der Produkte nicht in Ordnung.

Worauf können wir uns beim Kauf verlassen?

Sucht man ein wirksames Händedesinfektionsmittel, sollte man darauf achten, dass klipp und klar deklariert wird, was enthalten ist und wofür es verwendet wird. Vage Formulierungen („schützt und pflegt“) oder Anspielungen auf Natürlichkeit („enthält Bio-Alkohol und ätherische Öle“) haben auf einem Desinfektionsmittel nichts verloren.

Wie viel muss man nehmen?

Zudem ist die Information wichtig, wie das Mittel korrekt angewendet wird. Finger weg von Produkten auf denen nicht drauf steht, wie viel man nehmen muss und wie lange man das Gel/die Flüssigkeit einwirken lassen muss. Das beste Desinfektionsmittel nützt nichts, wenn ich zu wenig davon nehme und es zu kurz anwende.

 

Wichtige Merkmale am Etikett

Kennzeichnung eines Desinfektionsmittels
Dieses Desinfektionsmittel wirkt. Es enthält 70% Propanol und knapp 10% Ethanol. Bild: VKI

Folgende Informationen müssen zumindest am Etikett vorhanden sein:

  • Gefahrenpiktogramm(e)
  • Produktidentifikator (um welches Produkt handelt es sich)
  • Anwendungshinweise
  • Name und Telefonnummer des Lieferanten
  • Gefahren- und Sicherheitshinweise

Auf der Website Helpdesk ein detaillierteres Beispiel für eine richtig deklarierte Chemikalie.

Desinfektionsmittel im Spender

Diese Deklarationspflicht gilt übrigens auch für Desinfektionsmittel im Spender. Inzwischen sind diese ja aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, egal ob beim Einkaufen, beim Arzt oder in der Schule – überall stehen Spender mit mehr oder weniger gekennzeichnetem Inhalt. Mein Rat: wenn nicht klar zu erkennen ist was im Desinfektionsmittelspender drin ist: Hände weg! Wer dennoch seine Hände desinfizieren möchte sollte lieber zum selbstmitgebrachten Mittel greifen.

Mein Fazit

In den Regalen tummeln sich nach wie vor viele Mittelchen die so tun, als ob sie Handdesinfektionsmittel wären. Und zwar egal in welchem Geschäft man schaut: bei dm, Bipa, Thalia, Tedi, Müller oder an der Hofer-Kassa stehen nicht korrekt gekennzeichnete Fläschchen. Eine strengere Marktüberwachung ist definitiv nötig, denn es kann nicht sein, dass am Ende immer der Konsument drauf achten muss, keinem Schwindel aufzusitzen!

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