Unlängst trudelte Post vom Energielieferanten ein (meine Familie und ich haben uns übrigens für einen Tarif mit Umweltzeichen entschieden #werbungfürumweltzeichen). Die Jahresabrechnung war’s. Mit leichtem Kribbeln im Bauch öffnete ich den Brief. Die Spannung, die ich verspürte, beruhte auf der Frage, ob wir 2024 genauso vom Balkonkraftwerk profitieren konnten wie im vergangenen Abrechnungszeitraum.
Zur Erinnerung: Bereits im Vorjahr habe ich Ihnen an dieser Stelle vorgerechnet, dass das Balkonkraftwerk unseren Stromverbrauch um rund ein Viertel gesenkt hat. Statt rund 2.100 kWh Jahresverbrauch im Jahr zuvor, wurden uns 2023 nur 1.600 kWh in Rechnung gestellt. Und zwar bei unverändertem Nutzungsverhalten.
Und 2024? Kaum zu glauben. Wieder eine Punktlandung. Fast exakt auf die Kilowattstunde genau abermals 1.600 kWh.
Schon bemerkenswert, wie ich finde. Denn auch 2024 haben wir unser Nutzungsverhalten nicht geändert, keine neuen Geräte angeschafft.
Der Batteriespeicher, den ich uns im Sommer 2024 geleistet habe (mehr als Spielerei, oder nennen wir es Neugier), hat sich allerdings nicht wirklich auf der Jahresabrechnung bemerkbar gemacht. Mal schauen, ob ein komplettes Jahr Batteriebetrieb andere Rückschlüsse zulassen wird.
Frohe Kunde aus dem Ländle
Was hat sich noch getan? Anfang des Jahres trudelte Post in meiner Mailbox ein. Die Vorarlbergerin Heide Vorauer, die in Wirklichkeit anders heißt, hat sich gemeldet. Ihren Unmut über die Widrigkeiten, mit denen man bisweilen zu kämpfen hat, nur um ein Balkonkraftwerk ordnungsgemäß aufstellen zu können, habe ich in einem anderen Artikel zusammengefasst. Von Frau Vorauer stammt auch der pointierte Spruch: „Ich schraube ja kein Atomkraftwerk an meine Balkonbrüstung.“
Ihre Mail betitelte Frau Vorauer mit „Happy End für Balkonkraftwerk“. Und weiter: „Sie werden es nicht glauben – es produziert seit Anfang Dezember Strom.“
Der Gang vor Gericht, den Frau Vorauer beschritt, um ihr kleines Kraftwerk installieren zu dürfen, mündete in einem Lokalaugenschein. „Dieser war erfolgreich, die Miteigentümer:innen wollten schlussendlich keinen Gutachter zur Statik, das Erscheinungsbild des Hauses wurde vom Richter als nicht besonders schützenswert beurteilt.“ Auch das Vorarlberger Baugesetz werde novelliert, schreibt mir die Neo-Balkonkraftwerkerin, nun würden auch Balkonkraftwerke als sogenannte freie Bauvorhaben gelten. Strom frei für Frau Vorauer!
Aus für Mehrwertsteuerbefreiung?
Weniger erfreulich ist, dass es vielleicht zu einer Wiedereinführung der Mehrwertsteuer auf Photovoltaikpanele kommen wird. Während ich diese Zeilen schreibe, wird darüber im Zuge der Koalitionsverhandlungen zumindest debattiert.
Aber selbst wenn es so kommt, momentan sind Panele wirklich günstig zu bekommen. Zum Beispiel von mir dieser Tage im Baumarkt gesichtet: 400-Watt-Panele um 82,50 Euro. Natürlich, 82,50 Euro sind noch besser als 99 Euro, also inklusive 20 Prozent Mehrwertsteuer.
Aber im Vergleich zu den rund 400 Euro (!), die ich 2022 pro Panel bezahlen musste (und dann fast ein halbes Jahr auf die Lieferung warten musste), immer noch ein Schnäppchen.
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