Wer beim Pfandleiher ein Darlehen auf sein Auto aufnimmt, kann damit ordentlich Schiffbruch erleiden. Worauf Sie bei der Autopfandleihe unbedingt achten sollten.
Peter Z. (Name der Redaktion bekannt) benötigte aufgrund eines finanziellen Engpasses kurzfristig einen Kredit in Höhe von 300 Euro. Da er das Geld von seiner Bank nicht bekam, suchte er sein Glück bei der AA Autopfandleihe GmbH. Der Anbieter legte ihm eine Zinstabelle vor. Daraus ergaben sich Zinsen in Höhe von 22,50 Euro. Eine Zinsbelastung von 7,5 Prozent erschien Herrn Z. als durchaus angemessen.
Im Kleingedruckten: Monatszins
Er hatte allerdings eine Fußnote an der Tabelle übersehen. In dieser wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei den 22,50 Euro nicht um einen Jahres-, sondern einen Monatszins handelte. Aufs Jahr gerechnet ergab sich somit eine Zinsbelastung von 90 Prozent.
Für Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen beim VKI, lag aufgrund der Gestaltung der Zinstabelle ein eindeutiger Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz vor: „Dem Verbraucher wird der Jahreszinssatz verschleiert. Der vereinbarte Zinssatz ist dermaßen hoch, dass wir von einer sittenwidrigen Höhe der Zinsen ausgehen.“ Wir klagten im Auftrag des Sozialministeriums gegen die AA Autopfandleihe GmbH und bekamen vor dem Oberlandesgericht Linz recht.
Informationspflicht des Pfandleihers
„Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass bei einer solchen Autopfandleihe das Verbraucherkreditgesetz zur Anwendung kommt, weil der Eigentümer das Auto weiterhin benutzt, im Gegensatz etwa zu Schmuck oder Wertsachen, die beim Pfandleiher verbleiben.
Außerdem ergab sich kein Anhaltspunkt dafür, dass die Kunden nur mit der Pfandsache haften würden. Das Urteil ist rechtskräftig. Ist das Verbraucherkreditgesetz anwendbar, muss der Pfandleiher den Kunden jedoch zwingend über den Sollzinssatz, den effektiven Jahreszins und den zu zahlenden Gesamtbetrag informieren, also inklusive aller Entgelte und Gebühren“, so Beate Gelbmann.