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Autopfandleihe: Vorsicht! - Zinssatz verschleiert

Wer beim Pfandleiher ein Darlehen auf sein Auto aufnimmt, kann damit ordentlich Schiffbruch erleiden. Worauf Sie bei der Autopfandleihe unbedingt achten sollten.

Peter Z. (Name der Redaktion bekannt) benötigte aufgrund eines finanziellen Engpasses kurzfristig einen Kredit in Höhe von 300 Euro. Da er das Geld von seiner Bank nicht bekam, suchte er sein Glück bei der AA Autopfandleihe GmbH. Der Anbieter legte ihm eine Zinstabelle vor. Daraus ergaben sich Zinsen in Höhe von 22,50 Euro. Eine Zinsbelastung von 7,5 Prozent erschien Herrn Z. als durchaus angemessen.

Im Kleingedruckten: Monatszins

Er hatte allerdings eine Fußnote an der Tabelle übersehen. In dieser wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei den 22,50 Euro nicht um einen Jahres-, sondern einen Monatszins handelte. Aufs Jahr gerechnet ergab sich somit eine Zinsbelastung von 90 Prozent.

Für Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen beim VKI, lag aufgrund der Gestaltung der Zinstabelle ein eindeutiger Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz vor: „Dem Verbraucher wird der Jahreszinssatz verschleiert. Der vereinbarte Zinssatz ist dermaßen hoch, dass wir von einer sittenwidrigen Höhe der Zinsen ausgehen.“ Wir klagten im Auftrag des Sozialministeriums gegen die AA Autopfandleihe GmbH und bekamen vor dem Oberlandesgericht Linz recht.

Informationspflicht des Pfandleihers

„Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass bei einer solchen Autopfandleihe das Verbraucherkreditgesetz zur Anwendung kommt, weil der Eigentümer das Auto weiterhin benutzt, im Gegensatz etwa zu Schmuck oder Wertsachen, die beim Pfandleiher verbleiben.

Außerdem ergab sich kein Anhaltspunkt dafür, dass die Kunden nur mit der Pfandsache haften würden. Das Urteil ist rechtskräftig. Ist das Verbraucherkreditgesetz anwendbar, muss der Pfandleiher den Kunden jedoch zwingend über den Sollzinssatz, den effektiven Jahreszins und den zu zahlenden Gesamtbetrag informieren, also inklusive aller Entgelte und Gebühren“, so Beate Gelbmann.

Schriftlicher Vertrag und Zahlungsbeleg

Geld zurück

Kommt der Pfandleiher der sich aus dem Verbraucherkreditgesetz ergebenden Informationspflicht nicht nach, haben Kunden einen Anspruch auf Rückzahlung. Dies stellte das Bezirksgericht Linz in einem anderen von uns vertretenen Fall gegen die AB Autobelehnung Häfner GmbH fest.

Hier hatte eine Konsumentin vom Pfandleiher einen Betrag in Höhe von rund 2.700 Euro erhalten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der geklagte Pfandleiher lediglich einen Anspruch auf vier Prozent Zinsen habe, da er die Kundin nicht über Sollzinssatz, effektiven Jahreszinssatz und den zu zahlenden Gesamtbetrag informiert hatte. Für die Konsumentin bedeutet dies im konkreten Fall, dass ihr der Pfandleiher 990 Euro rückerstatten muss. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

Schriftlicher Vertrag

VKI-Juristin Gelbmann rät jedenfalls grundsätzlich zur Vorsicht, bevor man sich auf eine Pfandleihe einlässt. Sei man etwa nicht über die Höhe des Zinssatzes im Bilde, solle man sich erst gar nicht auf das Geschäft einlassen. „Verlassen Sie sich auch nie auf mündliche Abmachungen und beharren Sie immer auf einem schriftlichen Vertrag. Aus diesem sollten alle Kosten hervorgehen, die auf Sie zukommen, und die Summe genannt sein, die insgesamt zurückgezahlt werden muss.

Darüber hinaus sollte auch die Information enthalten sein, welche Raten wann zu bedienen sind“, sagt Beate Gelbmann. Die Expertin rät zudem, bei der Wahl des Pfandleihers auch darauf zu achten, ob der Betrieb das Gütesiegel der Wirtschaftskammer trägt. Bei diesen Firmen könne man zumindest davon ausgehen, dass gewisse Standards eingehalten werden. Gelbmann weiter: „Wichtig ist auch, dass Sie immer einen Zahlungsbeleg verlangen, wenn Sie Raten in bar einzahlen. Auf dem Beleg sollte neben der korrekten Summe auch das Zahlungsdatum angegeben sein.“

VKI-Tipps

Effektiver Jahreszins. Achten Sie darauf, dass der effektive Jahreszins angegeben ist. Dieser beinhaltet neben den anfallenden Zinsen auch alle Gebühren und Entgelte.

Schriftlicher Vertrag. Verlangen Sie immer einen schriftlichen Vertrag. Dieser sollte alle anfallenden Kosten sowie den insgesamt zu zahlenden Betrag enthalten. Außerdem sollten Ratenhöhe und Zahlungstermine genannt sein.

Gütesiegel. Achten Sie bei der Wahl des Autopfandleihers darauf, ob der Betrieb das Gütesiegel der Wirtschaftskammer trägt.

Worauf Sie bei der Autopfandleihe unbedingt achten sollten! (Bild: vvita/shutterstock.com)

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