Ich habe eine Pauschalreise gebucht. Dabei wurde mir ein Treibstoffzuschlag verrechnet. Ist das zulässig? - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser die Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Martha Marx.
Martha Max |
Die meisten Veranstalter haben in ihren Reisebedingungen einen Preisänderungsvorbehalt, damit sie aus bestimmten Gründen kleinere Preiskorrekturen vornehmen können. Eine solche Vereinbarung ist nur zulässig, wenn sie auch eine Preissenkung vorsieht und genaue Angaben enthält, wie der neue Preis berechnet wird. Auch mit einem solchen Preiserhöhungsvorbehalt darf der Preis nur dann erhöht werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Beginn der Reise mehr als zwei Monate liegen.
Die Gründe für mögliche Erhöhungen müssen im Vertrag umschrieben und vom Willen des Unternehmens unabhängig sein. Anderes müsste ausdrücklich vereinbart werden. Für Pauschalreisen gilt zusätzlich: Selbst bei Frühbuchung, also mehr als zwei Monate vor Antritt einer Reise, darf der Preis in den letzten zwanzig Tagen vor der Abreise in keinem Fall mehr erhöht werden.
Außerhalb dieser Schutzfrist kann der Veranstalter eine Preiserhöhung nur mit einer Änderung der Beförderungskosten (Treibstoffkosten), mit der Änderung von Abgaben (Flughafengebühr usw.) oder mit einer Änderung der Wechselkurse begründen. Bei einer erheblichen Preiserhöhung (mehr als zehn Prozent des Reisepreises) haben Reisende ein Rücktrittsrecht.