Viele Autofahrer erhalten nach einem Urlaub eine Parkstrafe aus Kroatien. Darin fordert ein Anwalt mehrere hundert Euro. Wir beraten zahlreiche solcher Fälle und auch beim ÖAMTC und dem deutschen ADAC sind sie bestens bekannt.
Privat, privat
Parkraumbewirtschaftung läuft in Kroatien über private Firmen. Nicht oder nicht ausreichend bezahlte Parkgebühren fordert daher nicht wie in Österreich die öffentliche Hand. Stattdessen sind das zivilrechtliche Forderungen und werden über Anwälte bzw. im letzten Schritt über Gerichte eingemahnt.
Auch Fälle beim ÖAMTC
Unsere Kolleginnen und Kollegen vom europäischen Verbraucherzentrum erklären, wie Sie sich vor hohen Rechnungen für Parkvergehen in Kroatien schützen und auf Mahnschreiben von Anwälten reagieren können.