"Ich habe einen Reifenschaden reparieren lassen. Auf der Rechnung steht "ohne Garantie". Was heißt das genau? Ist vielleicht gemeint, dass ich keine Gewährleistung habe?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Thomas Hirmke.
Mag. Thomas Hirmke |
Nein, die gesetzliche Gewährleistung kann ein Unternehmer nicht ausschließen. Wir würden diese Worte auch nicht so interpretieren. Es ist auch nicht üblich, dass eine Werkstätte auf eine Reparaturleistung Garantie gibt.
Vielleicht soll damit gemeint sein, dass eine eventuell vorhandene Garantie zum Reifen diesen Fall nicht abdeckt.