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No-Show-Klausel der AUA: VKI unterstützte erfolgreich betroffene Konsumenten
Bild: Markus-Mainka_shutterstock

AUA verweigert Kunden das Boarding - Fälschlich Transitvisum gefordert

"Ohne Transitvisum können wir sie nicht an Bord lassen."- Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Mag. Lukas Eschelböck (Bild unten).

VKI-Berater Lukas Eschlböck (Bild: Alice Thörisch/VKI)

Herr Kumar, ein indischer Staatsbürger, hatte bei Austrian Airlines einen Flug von Wien nach London gebucht. Am nächsten Tag sollte es weiter nach Kalkutta gehen. Doch am Flughafen Wien wurde ihm vom AUA-Bodenpersonal das Boarding mit dem Argument verweigert, dass er kein Transitvisum für Großbritannien habe.

Kunde braucht kein Visum

Herr Kumar hat einen Aufenthaltstitel für Österreich und braucht daher kein Transitvisum. Um seinen Anschlussflug zu erreichen, buchte er ein Lufthansa-Ticket Wien– Frankfurt–Heathrow (499 €). Er kam rechtzeitig in London an.

380 Euro zurückgefordert

Wir forderten von Austrian Airlines aufgrund der Nichtbeförderung von Herrn Kumar 250 € Ausgleichszahlung und – weil kein Ersatzflug angeboten wurde – auch die Erstattung der AUA-Ticketkosten für die Strecke Wien–London (130 €). Nach wiederholter Intervention sagte Austrian Airlines die Ausgleichsleistung und die Erstattung des London-Tickets zu.

Die AUA ist Dauergast in unserer Beratung und unserer Rechtsabteilung. Folgen Sie den Links.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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