Herr Kumar, ein indischer Staatsbürger, hatte bei Austrian Airlines einen Flug von Wien nach London gebucht. Am nächsten Tag sollte es weiter nach Kalkutta gehen. Doch am Flughafen Wien wurde ihm vom AUA-Bodenpersonal das Boarding mit dem Argument verweigert, dass er kein Transitvisum für Großbritannien habe.
Kunde braucht kein Visum
Herr Kumar hat einen Aufenthaltstitel für Österreich und braucht daher kein Transitvisum. Um seinen Anschlussflug zu erreichen, buchte er ein Lufthansa-Ticket Wien– Frankfurt–Heathrow (499 €). Er kam rechtzeitig in London an.
380 Euro zurückgefordert
Wir forderten von Austrian Airlines aufgrund der Nichtbeförderung von Herrn Kumar 250 € Ausgleichszahlung und – weil kein Ersatzflug angeboten wurde – auch die Erstattung der AUA-Ticketkosten für die Strecke Wien–London (130 €). Nach wiederholter Intervention sagte Austrian Airlines die Ausgleichsleistung und die Erstattung des London-Tickets zu.
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Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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