Eine Winterjacke, gute Qualität zum Aktionspreis - aber bald bricht das Gewebe. Die Kundin reklamiert, schickt die Jacke zurück und bittet um Austausch - also um ein vergleichbares Produkt.
Stattdessen erhält sie erst einen Gutschein und dann den Kaufpreis zurück. Warehouse One lehnt den Austausch ab; die Sache sei „abgeschlossen und bedarf keiner weiteren Handlung“.
Recht auf Austausch
Wir informieren den Händler, dass die Kundin das gesetzliche Recht auf Austausch hat. Nun bietet Warehouse One der Kundin zwei Jacken der neuen Saison an. Allerdings kosten sie - Normalpreis ohne Aktion - um 271 Euro mehr als die, die sie hatte. Die Konsumentin bekam nach unserer Intervention über unsere Kolleginnen und Kollegen in Deutschland die teurere Jacke kostenfrei zugeschickt.
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