Hier geht’s zur Umfrage: Zusammensetzung von Lebensmitteln
Zeitaufwand: maximal 5 Minuten
Teilnahme möglich bis 31.12.2025
Die Zusammensetzung von Lebensmitteln steht häufig in der Kritik. Anhand der Vorderseite eines Produkts ist nicht immer klar erkennbar, welche Zutaten in welcher Menge enthalten sind. In einer kurzen Umfrage möchten wir Ihre Meinung zu vier ausgewählten Lebensmitteln erfahren. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Hier geht’s zur Umfrage: Zusammensetzung von Lebensmitteln
Zeitaufwand: maximal 5 Minuten
Teilnahme möglich bis 31.12.2025
Die europäische Verbraucherorganisation Foodwatch hat in Frankreich Klage eingereicht – im Namen von Familien, deren Babys nach dem Verzehr von Säuglingsnahrung erkrankt sind. Grund ist ein groß angelegter Rückruf verschiedener Babymilchprodukte, die mit dem Giftstoff Cereulid verunreinigt gewesen sein sollen.
Stark verarbeitete Lebensmittel prägen den Speiseplan vieler Kinder. Im Child Nutrition Report 2025 warnt das Kinderhilfswerk Unicef vor der Ernährung von Kindern und Jugendlichen mit hoch verarbeiteten Lebensmitteln (Ultra-processed foods, UPFs).
Weder Fisch noch Fleisch – die Begeisterung für den Geschmack veganer Fischalternativen ist ausbaufähig.
Wir haben insgesamt 16 alkoholfreie Aperos, Gin-Alternativen sowie ein Spezialgetränk mit „Wirkung“ getestet. Bittere Varianten kamen besonders gut an.
Beim Taste:Check findet alle 1 bis 2 Monate eine Verkostung von 10 Alltags- oder Trendprodukten statt. Diesmal haben wir Pistaziencreme probiert. Denn sie ist für viele ein Genuss – ob pur, auf Brot oder in gebackenen Köstlichkeiten.
Die Motive für alkoholfreien Konsum sind vielfältig: für die Gesundheit, aus Geschmacksgründen oder aus reiner Probierfreude. Vor allem beim entalkoholisierten Wein gehen die Geschmäcker jedoch auseinander.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
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