Hier geht’s zur Umfrage: Zusammensetzung von Lebensmitteln
Zeitaufwand: maximal 5 Minuten
Teilnahme möglich bis 31.12.2025
Die Zusammensetzung von Lebensmitteln steht häufig in der Kritik. Anhand der Vorderseite eines Produkts ist nicht immer klar erkennbar, welche Zutaten in welcher Menge enthalten sind. In einer kurzen Umfrage möchten wir Ihre Meinung zu vier ausgewählten Lebensmitteln erfahren. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Hier geht’s zur Umfrage: Zusammensetzung von Lebensmitteln
Zeitaufwand: maximal 5 Minuten
Teilnahme möglich bis 31.12.2025
Die Motive für alkoholfreien Konsum sind vielfältig: für die Gesundheit, aus Geschmacksgründen oder aus reiner Probierfreude. Vor allem beim entalkoholisierten Wein gehen die Geschmäcker jedoch auseinander.
Beim Taste:Check findet alle 1 bis 2 Monate eine Verkostung von 10 Alltags- oder Trendprodukten statt. Diesmal haben wir in schokoladeüberzogene Lebkuchen gebissen. Ob mit Milchschokolade überzogen oder zartbitter – nur wenige Lebkuchen sorgen für Begeisterung.
Für einen klassischen Fall von Shrinkflation geht die KONSUM-Ente des Jahres 2025 an Eskimo Magnum-Mandel.
Derzeit kursieren im Internet Werbungen für Kratom-Produkte. Dabei handelt es sich meist um Pulver aus den Blättern des asiatischen Kratombaums (Mitragyna speciosa). Für eine gesundheitliche Wirkung gibt es keine wissenschaftlichen Belege.
Säuglingsmilch muss das Baby mit allem versorgen, was es für die Entwicklung benötigt und sie soll ohne Schadstoffe sein. Wir haben 17 Säuglingsanfangsnahrungen getestet, elf gute Produkte können wir empfehlen.
Beim Taste:Check findet alle 1 bis 2 Monate eine Verkostung von 10 Alltags- oder Trendprodukten statt. Auch Sie könnten dabei sein. Auf Social Media (Instagram, Facebook) verlosen wir regelmäßig Verkostungsplätze. Diesmal haben wir in süß-saure Essiggurkerl gebissen.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
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