2015 hat Volkswagen eingestanden, Dieselmotoren von VW, Audi, SEAT und Skoda manipuliert zu haben. Eine unzulässige Motorsteuerungssoftware sollte den Stickstoffausstoß bei Abgastests senken. Wir starten nun die VW-Sammelklage: Anmeldung bis 20.5.2018.
Wertminderung
In Österreich sind rund 360.000 Fahrzeuge betroffen. Uns liegt ein Gutachten vor, es weist eine deutliche Wertminderung der betroffenen Fahrzeuge nach. Auch Folgeschäden rund um das Softwareupdate sind wahrscheinlich. Das Sozialministerium und die Bundesarbeitskammer haben uns mit Sammelklagen gegen VW beauftragt. Prozesse sind teuer und bergen ein Risiko. Wir vom VKI haben mit der ROLAND ProzessFinanz AG (Köln) einen potenten Finanzierer gefunden und starten nunmehr eine Sammelklagen-Aktion. Das Prozesskostenrisiko trägt die ROLAND ProzessFinanz AG.
Rasch anmelden
Interessenten können sich bis 20.5.2018 anmelden und müssen einen Organisationskostenbeitrag zahlen. Gehen Sie auf https://verbraucherrecht.at/cms/vw
Urteile in Deutschland und Österreich
In Österreich laufen zum VW-Dieselskandal seit geraumer Zeit Ermittlungen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Wir brachten dort Strafanzeige ein; rund 5000 Konsumenten haben sich als Privatbeteiligte angeschlossen. Inzwischen gibt es Urteile in Deutschland und Österreich. Darin kommen Gerichte zum Ergebnis, dass VW bewusst und vorsätzlich den Emissionswert manipuliert hat und daher der Verkauf dieser Fahrzeuge durch VW gegen die guten Sitten verstößt. Beides – Strafverfahren und diese Urteile – zeigt, dass eine Haftung von VW für die Folgen der bewussten Softwaremanipulation deutlich im Raum steht.
Lesen Sie die Chronologie des VW-Skandals:
https://vki.at/chronologie-vw-abgasskandal-oesterreich
Ansprüche verjähren bald
Geschädigte laufen in Gefahr, dass ihre Ansprüche bald verjähren – konkret per 18.9.2018. Der VKI hat daher gemeinsam mit den Anwaltskanzleien Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH und Poduschka Anwaltsgesellschaft GmbH ein Konzept für Sammelklagen entwickelt. Dabei werden die einzelnen Ansprüche gebündelt und österreichweit bei Gerichten eingebracht. Eine einzige Sammelklage an einem Gericht ist rechtlich leider nicht möglich, da der Gegner – die VW AG – im Ausland sitzt und unser Rechtssystem dies nicht erlaubt. Ohne Klage verjähren die Ansprüche.
Kein Risiko, geringere Auszahlung
Durch die Prozessfinanzierung tragen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kein Prozesskostenrisiko, es fällt nur ein geringer Kostenbeitrag für den Organisationsaufwand des VKI an. Im Erfolgsfall behält ROLAND eine Quote zwischen 10 und 35 Prozent, abhängig davon, in welchem Stadium der Streit beendet wird. Sollte eine Beendigung erst in der 3. Instanz erfolgen, beträgt die Quote 37,5 Prozent. Der Organisationskostenbeitrag beträgt 120 Euro. Wenn man sich dem Strafverfahren über den VKI bereits als Privatbeteiligter angeschlossen hat, beträgt der Organisationskostenbeitrag 50 Euro.
Worin besteht der Schaden?
Der Schaden besteht vor allem in einer Wertminderung der betroffenen Fahrzeuge. Ein dem VKI vorliegendes Gutachten kommt zu einer deutlichen Wertminderung, die mehr als 20 Prozent betragen kann. In den Sammelklagen soll eine Wertminderung von voraussichtlich 20 Prozent des Kaufpreises eingeklagt werden. Neben einer Wertminderung liegt es nach einer Umfrage des VKI in Österreich und Umfragen in weiteren europäischen Ländern bei betroffenen Fahrzeughaltern nahe, dass Folgeschäden entstehen werden, und zwar gerade im Zusammenhang mit dem von den meisten Betroffenen bereits durchgeführten Software-Update. Als negative Folgen kommen ein gestiegener Treibstoffverbrauch, reduzierte Leistung (trotz Software-Update), ein erhöhter Verschleiß – insbesondere des Abgasreinigungssystems (trotz Softwareupdate) – in Betracht. Auch dies wird in der Klage geltend gemacht.
An Sammelklagen teilnehmen
Zur Teilnahme sind alle Verbraucher berechtigt, die
- ein Fahrzeug der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit dem Dieselmotor vom Typ EA 189 erworben haben (Baujahre 2008 - 2015)
- die das Fahrzeug in Österreich vor dem 18.9.2015 gekauft haben, unabhängig davon, ob sie das Fahrzeug noch besitzen oder nach dem 18.9.2015 verkauft haben
- deren Fahrzeug in Österreich erstzugelassen und in Österreich übernommen wurde
Ausgeschlossen sind Leasingfahrzeuge mit aufrechtem Leasingvertrag und Firmenfahrzeuge.
Für die Teilnahme ist die vollständige Anmeldung im Online-Fragebogen auf https://verbraucherrecht.at/cms/vw
und die Übermittlung von Unterlagen bis zum 20.5.2018 erforderlich.
"Auf dem Schaden sitzen bleiben?"
Wer sich bisher – über den VKI oder sonst – dem Strafverfahren als Privatbeteiligter angeschlossen hat, kann nicht davon ausgehen, im bzw. über das Strafverfahren Schadenersatz zu bekommen. Der VKI empfiehlt auch in diesen Fällen eine Teilnahme an der Sammelklagen-Aktion.
„Es kann nicht sein, dass vorsätzliche Manipulationen in diesem Ausmaß ohne Folgen bleiben und österreichische Konsumentinnen und Konsumenten auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Der VKI wird daher mit allen Kräften gegen VW vorgehen. Mit der ROLAND ProzessFinanz und dem Sozialministerium bzw. der Bundesarbeitskammer als Auftraggeber hat der VKI dafür starke Partner“, freut sich Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI.