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Verbund Treueangebot: Beispielhaftes Bild von Strommasten in der österreichischen Landschaft
Bild: Shutterstock/Thomas Reicher

VERBUND Treueangebot: Häufige Fragen zur Preissenkung

Österreichs größter Stromanbieter verspricht Bestandskund:innen mit seinem „Treueangebot“ eine Preissenkung von 5 Cent pro Kilowattstunde. Wir beantworten die häufigsten Fragen zu dem Angebot und zu etwaigen Nachteilen. 

Viele VERBUND-Bestandskund:innen haben in den vergangenen Wochen ein „Treueangebot“ ihres Energielieferanten zugeschickt bekommen: Sollten sie neue Verträge abschließen, zahlen sie zukünftig nur noch 23,64 Cent statt 28,68 Cent brutto pro Kilowattstunde Strom. Dieser Preis sei für ein Jahr garantiert, Vertragsbindung gäbe es keine. Wer sich bis 31. Juli anmeldet, erhält laut Verbund auch noch 1 Monat Gratis-Energie. 

„Dank der Preisgarantie wissen Sie genau, was Sie in den nächsten 12 Monaten ab Vertragsbeginn ausgeben werden. Denn VERBUND nimmt für mindestens ein Jahr keine Preiserhöhung vor, Preissenkungen sind jedoch möglich. Sie bleiben dennoch weiterhin flexibel, da Sie den Vertrag jederzeit kündigen können“, heißt es in dem Schreiben. Um den neuen Tarif abzuschließen, sollen Verbraucher:innen auf verbund.at/treueangebot gehen, ihre Daten eingeben und dem neuen Vertrag zustimmen.

Viele VERBUND-Kund:innen haben sich beim VKI gemeldet und sind verunsichert, ob sie das Angebot annehmen sollen. Wir haben die häufigsten Fragen zusammengetragen und liefern Antworten darauf. 

Warum bietet der VERBUND einen neuen Strom-Tarif an?

Laut eigener Aussage möchte sich das Unternehmen damit bei seinen Bestandskund:innen bedanken, die auch „in herausfordernden Zeiten“ Strom von ihnen bezogen haben. 

Warum senkt der VERBUND nicht die Preise in meinem bestehenden Vertrag?

Rechtlich spricht nichts dagegen, Preise in bestehenden Verträgen zu senken. Stromanbieter haben sogar eine gesetzliche Verpflichtung, Preise zu senken, wenn die Umstände für die Preiserhöhung weggefallen sind oder sich ändern. Das ist in der Praxis jedoch schwer zu überprüfen und damit im Einzelfall schwer durchsetzbar. 

Ein Neuvertrag schafft für Anbieter Rechtssicherheit, weil damit aktiv neue Preise vereinbart werden. Mögliche Rückzahlungsverpflichtungen oder andere Ansprüche aus dem Altvertrag werden unter Umständen abgeschnitten und ziehen sich daher möglicherweise nicht in den neuen Vertrag weiter. Ansprüche, die im alten Vertrag entstanden sind, verliert man durch einen Vertragswechsel jedoch nicht.

Sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen gleich geblieben?

Ja, die AGB sind seit Oktober 2022 gleichgeblieben. 

Wird der VERBUND nach dem einen Jahr Preisgarantie wieder höhere Preise verlangen?

Derzeit herrscht ein geringeres Marktpreisniveau beim Strom. Wie das Niveau in einem Jahr sein wird, ist noch nicht auszumachen. Es könnte in einem Jahr durch Marktpreisschwankungen wieder zu höheren Preisen kommen. Eine solche Preiserhöhung müsste vom VERBUND allerdings begründet werden.

Was passiert, wenn ich mit meinem Verbrauch von ca. 2000 kwH im Jahr voll in die Strompreisbremse falle?

Kann einem die Preissenkung dann egal sein? Nein, da nur der Nettostrompreis bezuschusst wird, müssen Kund:innen die Steuerlast des Gesamtpreises tragen. Steuern reduzieren sich durch die Strompreisbremse nicht. Bei einem höheren Strompreis fallen höhere Steuern an. Zudem: Die Strompreisbremse gilt nur bis 30. Juni 2024.

Was passiert nach einem Jahr mit dem Tarif?

Hat man einen neuen Vertrag abgeschlossen, dann kann man nicht mehr zurück in den alten Vertrag. Der neue Vertrag läuft dann weiter. Sie können aber kündigen oder in einen anderen Tarif wechseln – sofern einer angeboten wird.

Verliere ich bei einem Vertragswechsel eventuelle Rückerstattungen?

Der VKI hat den VERBUND aufgrund einer Preisänderungsklausel geklagt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wenn das Urteil bestätigt wird, hat die Preiserhöhung keine rechtliche Grundlage. Derzeit warten wir dazu auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien. Danach könnte auch noch der OGH angerufen werden. 

Sobald das Urteil rechtskräftig ist, können Verbraucher:innen daher ihren Rückzahlungsanspruch über den Differenzbetrag unter Berufung auf das Urteil geltend machen. Wer den Vertrag wechselt, verzichtet nicht auf bereits entstandene Ansprüche, allerdings möglicherweise auf solche, die nach dem Wechselzeitpunkt noch entstehen könnten. 

Soll ich das Treueangebot annehmen?

Das kommt auf den Einzelfall an. Die Verträge, die momentan am Markt angeboten werden, unterschieden sich oft durch Vertragsbindung, Häufigkeit und Art der Preisanpassungen und Preis. Eine Entscheidungshilfe kann der Tarifkalkulator der E-Control, der einen vollständigen Vergleich aller in Frage kommenden Stromgebote liefert, bieten. Achtung: Beim Tarifkalkulator sind Neukundenrabatte voreingestellt.

Insgesamt ist die Wechselbereitschaft in Österreich sehr gering, nur 2,2 Prozent der Kund:innen wechselten 2022 ihren Stromanbieter. Dabei sind es oft Wechselrabatte, durch die Konsument:innen über das Jahr gesehen einiges an Geld sparen können. Zuletzt kann sich ein Anbieterwechsel wieder lohnen.

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