Mit der Modernisierung der Stromnetze ziehen immer mehr Smart Meter in die Haushalte ein. Sie erfassen den Verbrauch und übertragen ihn verschlüsselt an den Energieversorger. In der Standardeinstellung übermittelt das Messgerät den Stromverbrauch täglich. In der Opt-In-Variante passiert dies viertelstündlich und in der Opt-out-Konfiguration einmal jährlich.
Urteil: Smart Meter sind zulässig
Die intelligenten Messgeräte sind rechtlich in Ordnung. Sie verstoßen nicht gegen den Datenschutz und das Recht auf Privatsphäre. Das entschied kürzlich der Oberste Gerichtshof.
Klage gegen den Austausch
Ein Stromkunde sträubte sich gegen den Austausch und klagte. Er hatte Bedenken, dass der Energieversorger mit den neuen Geräten zu viele persönliche Daten verarbeiten könne. Doch die Gerichte wiesen die Klage ab (Urteil OGH, 6 Ob 36/22w). Weder handle es sich um einen Verstoß gegen den Datenschutz, noch gäbe es bei der Opt-out-Variante einen Eingriff in die Grundrechte (Achtung des Privatbereiches und seiner Geheimsphäre).
LINKS
Verbraucherrecht.at: Zulässigkeit von neuer Strom-Messeinrichtung
https://verbraucherrecht.at/zulaessigkeit-von-neuer-strom-messeinrichtung/65092
Smart Meter: Intelligente Stromzähler? Eine Expertendiskussion
https://konsument.at/smartmeter022019
Kommentieren
Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.
Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.
Anmelden0 Kommentare