Wer Bilder, Musik oder Filme aus dem Internet herunterlädt, gerät leicht in Konflikt mit Urheberrechten. In unserem neuen Buch "Ihr Recht im Internet" finden Sie auch zu diesem Thema die wichtigsten Infos.
Darf ich ein Foto, das ich über die Google-Bildersuche gefunden habe, für meinen Facebook-Account verwenden?
Obwohl man Bilder rasch und einfach über Suchmaschinen aufstöbern und sich diese ohne eine Anmeldung, ohne Passwort und auch, ohne etwas dafür zu zahlen, im Browser ansehen kann, hat man damit nicht automatisch das Recht, diese Bilder für die eigene Homepage, als Foto auf Social-Media-Plattformen, in Einladungen, Drucksorten etc. zu verwenden. Man erhält ebenso wenig das Recht, die Bilder für derartige Zwecke zu verändern oder zu beschneiden. Dabei ist es rechtlich gesehen irrelevant, ob man die Bilder nur auf seine private Homepage stellt, mit der man kein Geld verdient, oder ob man die Bilder geschäftlich nutzt. Man kann sich auch nicht auf eine Privatkopie berufen, da man die Bilder ja der Öffentlichkeit zugänglich macht. Die Nutzung eines Bildes von einer anderen Website wird auch nicht dadurch legal, dass man eine Quellenangabe dazustellt, z.B. "© Name, Webadresse". Wenn man Inhalte aus dem Internet verwenden möchte, muss man immer prüfen, welche Rechte überhaupt eingeräumt werden. Im Idealfall findet man derartige Nutzungsbedingungen, Lizenzbestimmungen oder "terms of use" in räumlicher Nähe zu den Inhalten oder etwa im Impressum der Website. Falls dort nichts ersichtlich ist, muss man beim Betreiber des Webangebots anfragen. Aber: Eine beträchtliche Zahl an Inhalten ist im Internet entweder gemeinfrei oder wird unter einer der sogenannten Creative-Commons-Lizenzen angeboten. Auch das erkennt man aus den beigefügten Rechtehinweisen. Gemeinfreie Inhalte darf man ohne Einschränkungen nutzen. Die Creative-Commons-Lizenzen gewähren – unter bestimmten Voraussetzungen – die unentgeltliche Nutzung der Inhalte (sogar für gewerbliche Zwecke).
Ich habe mir in einem Onlineshop Musikdateien gekauft. Was darf ich damit machen? Darf ich sie weitergeben? Auf CD brennen, eine Kopie fürs Auto machen?
Zum privaten Gebrauch darf der Käufer die erworbenen Musikdateien auf eine CD brennen, auf seine Festplatte, auf seinen MP3-Player oder sein Smartphone kopieren. Das alles gilt nur dann, wenn er dazu nicht erst einmal eine technische Kopierschutzmaßnahme (DRM-Code) entfernen muss, welche die Musikdateien z.B. fix an ein bestimmtes Abspielgerät gebunden hat. Die Kopie auf die Festplatte darf nicht zu dem Zweck erfolgen, die Musik in Internettauschbörsen oder über BitTorrent anzubieten. Denn eine Privatkopie darf nicht dazu dienen, das kopierte Werk damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Fragen, die dieser Beitrag nicht beantwortet, können Sie gerne anMail an leserbriefe@konsument.at richten. Wir leiten diese an die Autoren von "Ihr Recht im Internet", Dr. Thomas Höhne und Mag. Alexander Koukal, weiter und werden die interessantesten Fragen in einer der nächsten Ausgaben behandeln.