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Letzter Wille - Testament gut vorbereiten

Wer ein Testament verfassen möchte, sollte nicht nur die Gesetze kennen. Mindestens genauso wichtig ist, zu klären, was Sie und die künftigen Erben sich wünschen.

Mehrere Wege in Betracht ziehen

Bevor Sie zum Stift greifen und Ihren Letzten Willen festhalten, gilt es, zu überlegen: Was genau wollen Sie bezwecken? Ihre Erben ­absichern? Das Familienunternehmen übergeben? Das selbst gebaute Haus erhalten wissen? Jemandem Gutes tun oder sich für etwas bedanken?

Auch wenn es auf den ersten Blick klar zu sein scheint, wie das zu lösen ist: Meist gibt es mehrere Wege, um ans Ziel zu kommen. Ihr Unternehmen lässt sich vielleicht besser durch eine familienfremde Person mit einem guten Gespür fürs Geschäft erhalten als durch eines Ihrer Kinder, das mit dieser Aufgabe überfordert ist. Auch die Frage, ob Ihre Erben sich den Erhalt der Erbschaft überhaupt leisten können, sollten Sie nicht außer Acht lassen.

Für Klarheit sorgen

Im zweiten Schritt ist mit jenen, die Sie ­bedenken möchten, zu klären: Welche Vorstellungen haben Ihre zukünftigen Erben davon, wie es weitergehen könnte? Das heißt nicht, dass Sie verpflichtet wären, alle Wünsche auch so zu erfüllen. Es kann bei diesem Gespräch auch Überraschungen ­geben. Gerade Kinder möchten ihre Eltern gerne schonen und erzählen nicht immer alles.

Vielleicht steht bei Ihrem Sohn die Scheidung bevor und er könnte die Wohnung, die es zu vererben gibt, gut brauchen. Umgekehrt hat möglicherweise Ihre Tochter, die eigentlich die Wohnung erhalten soll, ein Angebot für einen guten Job im Ausland. Und so sehr der Gedanke daran auch wehtut: Sie müssen sich auch überlegen, wer das zugedachte Erbe erhalten soll, wenn die erstgenannte Person es nicht antreten kann.

Neues Erbrecht: Pflege­vermächtnis

Gerecht verteilen

Bei Kindern sollte der Wert dessen, was Sie ihnen jeweils zukommen lassen, weitgehend gleich sein. Hier müssen Sie sowohl vergangene Zuwendungen mit einrechnen als auch zukünftige Entwicklungen bedenken, soweit das möglich ist. So kann etwa ein Grundstück durch Umwidmungen plötzlich eine hohe Wertsteigerung erfahren. Siedelt sich aber ein lärm- oder geruchsintensiver Betrieb ­daneben an, kann es stark an Wert verlieren.

Rechnet Ihr Notar zum Beispiel die vor Jahren geschenkten Immobilien mit ein, so muss er den Wert zum Schenkungszeitpunkt annehmen. Dazu kommt noch die Wertsteigerung anhand des Verbraucherpreisindex. Bedenken Sie, dass die tatsächliche Wertsteigerung trotzdem weit über dem errechneten Wert ­liegen kann. In diesem Fall sollten Sie in Ihrem Testament für einen entsprechenden Ausgleich sorgen – etwa, indem die anderen ­Kinder mehr bekommen.

Streit vermeiden

Es kann natürlich auch gute Gründe geben, die Kinder unterschiedlich zu bedenken. Hier kann es Streit zu vermeiden helfen, wenn Sie Ihre Gründe dafür im Testament möglichst genau darlegen. Denn wie zu Lebzeiten gilt auch hier: Je klarer und unmissverständlicher die Eltern ihren Willen artikulieren, desto eher wird die elterliche Autorität akzeptiert.

Pflegevermächtnis mit Streitpotenzial

Mit dem neuen Erbrecht wurde das Pflege­vermächtnis eingeführt. Personen aus der Familie können unter gewissen Umständen aus dem Nachlass ein Entgelt für die Pflege der verstorbenen Person fordern (Erbrecht - Das ist neu beim Testament). Das ist aber an den Nachweis von mindestens 20 Stunden Einsatz pro Monat gebunden. Und die Person, die Entgelt verlangt, darf vorher keine Entschädigung erhalten haben. Hier ist aber vieles noch ­unklar; vor allem, was genau in diesem Zusammenhang als Entgelt angesehen wird. Ist etwa die Beteiligung an Benzinkosten für Fahrten zum Arzt schon als Entgelt zu werten? Mit einer entsprechenden Verfügung im Testament können Sie für Klarheit sorgen. Wichtig ist, dass als Begründung „für die Pflege und ­Unterstützung “ angeführt ist.

Gut vorbereiten

Nicht alle Menschen trauen sich zu, ihr Testament selbst zu verfassen. Juristischer Rat ist gut, meistens aber teuer. Die Kosten lassen sich verringern, wenn Sie sich schon vor dem Gang in die Kanzlei mit all den oben angeführten Fragen auseinandergesetzt haben. Nehmen Sie zusätzlich eine formlose Aufstellung der zu vererbenden Vermögenswerte mit. Auf dieser Liste sollten auch der ungefähre Wert der Erbschaft sowie eventuelle Schulden vermerkt sein. So sind Sie nicht nur gut auf das Gespräch mit dem Notar ­ bzw. Rechtsanwalt vorbereitet, sondern Sie können auch Zeit und Geld sparen.

Buchtipp: "Alles geregelt - das Vorsorgebuch"

Unfall, Krankheit oder Begleiterscheinungen des Alterns können jederzeit dazu führen, dass man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Dieses Buch hilft, das Leben möglichst selbstbestimmt vorauszuplanen und Angehörigen zusätzliche Belastungen in schwierigen Situationen zu ersparen.

 

www.konsument.at/allesgeregelt

Aus dem Inhalt

  • Vorsorgevollmacht
  • Erwachsenenschutzrecht
  • Testament, Begräbnis
  • Patientenverfügung, Organspende
  • Digitaler Nachlass, Bankvollmacht
  • Checklisten
  • Formulare zum Herausnehmen

4. Auflage 10/2020, broschiert, 172 Seiten, Format A4; Preis: 19,90 Euro + Versand.

Die 4. Auflage enthält das neue Patientenverfügungsrecht, das wir schon in der dritten Auflage angekündigt und besprochen hatten. Zusätzlich haben wir Ergänzungen in den Bereichen Gräber und digitaler Nachlass aufgenommen sowie die Waisenpension. Ein Wechsel von der dritten auf die vierte Auflage aktualisiert Ihr Wissen, ist aus unserer Sicht jedoch nicht zwingend erforderlich. Sollten Sie jedoch die erste oder zweite Auflage besitzen, so empfehlen wir Ihnen den Wechsel zur jetzt aktuellen vierten Auflage. Zu groß sind die Unterschiede zu den älteren Auflagen. Was sich über die Auflagen hinweg nicht geändert hat, ist die Möglichkeit, Formulare aus dem Serviceteil des Buches herauszutrennen und zu verwenden. "Alles geregelt“ ist weniger ein Buch zum Lesen als vielmehr eines zum Gebrauchen.

 

 

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