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Ein Steckerkabel, an dem mehrere Geldscheine hängen, das in Richtung Steckdose zeigt.
Konsument:innen können in Zukunft einfacher und transparenter ihren Stromanbieter wechseln. Bild: Veja/Shutterstock.com

Strompreis: Besser wechseln

Mehr Wettbewerb: Die hohen Strompreise lassen Konsument:innen stöhnen. Wer wechselt aber den Anbieter?

2022 lagen die Wechsel-Zahlen tief unter jenen von 2021. Im ersten Halbjahr 2023 stiegen sie deutlich an. So lag beim Strom die Zahl der Wechselnden im ersten Halbjahr bei 132.379 (darunter 104.128 Haushalte), berichtet die E-Control. 

Kund:innen können wechseln, werden aber nicht informiert

Alle Parteien ­haben nun einstimmig im Parlament das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) geändert. Das ­Problem: Kund:innen bleiben, wie ein Abgeordneter es formulierte, „in teuren Altverträgen picken“. Sie wissen nicht, dass sie – je nach Vertrag – nach spätestens zwölf Monaten wechseln können, und werden auch nicht über billigere ­Angebote informiert. Das soll sich mit dieser kleinen Reform ändern. Ziel sind ein einfacherer Wechsel, mehr Wett­bewerb und dadurch niedrigere Tarife.

E-Control-Tarifkalkulator wird aktueller und genauer

Stromanbieter waren schon bisher verpflichtet, der E-Control für den Tarifkalkulator unverzüglich aktuelle Daten zu schicken. Nun müssen sie sie auch aktualisieren. Im Tarifkalkulator der E-Control können Interessierte nach dem attraktivsten Angebot suchen. Stromversorger haben nun ihre Ange­bote präziser zu beschreiben (Bezeichnung, Angebotsbeginn, allfällige automatische Preisänderungen, wichtige Stichtage). Das soll das Risiko bei Floatern besser sichtbar machen. Anbieter sollen Vergünstigungen früher in die Teilbeträge einrechnen und nicht erst bei der Jahresendabrechnung. 

Wechselmöglichkeit wird transparenter

Energieversorger müssen – das ist wichtig – Kund:innen auf die Wechselmöglichkeit hinweisen und haben über das bevorstehende Ende von Bindungsfristen zu informieren. Außerdem müssen sie auf ein günstigeres Standardprodukt hinweisen, wenn ein solches bei ihnen ­vorhanden ist. Sind Smart Meter installiert, sollen Endverbraucher:innen die Wahl zwischen einer monatlichen und einer Jahresrechnung haben. Darauf sind sie bei Vertragsabschluss hinzu­weisen, samt einer Information über die damit verbundenen Auswirkungen auf die Verrechnung.

Keine Info über Preissenkungen und andere Energiearten

Zur raschen Weitergabe von Preissenkungen an die Endkund:innen sagt die Novelle nichts. Und für Gas, Fernwärme und Wasserstoff gibt es keine vergleichbaren Regelungen.

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