Beim Shoppen dürfen Kunden vieles, aber nicht alles. Unser Einkaufsführer für den Supermarkt.
Die großen Lebensmittelhändler investieren viel Geld, um ihre Verkaufsflächen möglichst ansprechend zu präsentieren. Ausgetüftelte Warenwelten mit Tausenden Artikeln sollen das Einkaufen zum Erlebnis machen, um die Kunden möglichst lange im Geschäft zu halten. Und diese Rechnung geht auf, denn für viele Konsumenten ist das Shoppen tatsächlich ein angenehmer Zeitvertreib. Doch das Gustieren zwischen Feinkosttheke und Obstregal unterliegt Regeln. Denn nicht alles, was fast jeder gerne tut – die warme Leberkäsesemmel gleich im Geschäft verspeisen, ein paar Weintrauben verkosten, ob sie süß genug sind – ist auch erlaubt.
Zum Naschen verführt
Wenn es wunderbar nach Gebäck duftet, ist der erste Biss in eine resche Semmel oft noch vor der Kassa getan. Auch für die Kleinen warten die Verführungen in kindgerechter Augenhöhe und der Schluck aus der knallbunten Saftflasche muss so-fort! erfolgen, das kann keinesfalls bis nach dem Zahlen warten. Ebenfalls beliebt: rasch eine Erdbeere kosten, ob sie nicht nur schön rot, sondern auch reif ist.
Juristisch ist die Sache klar: Was noch nicht bezahlt ist, gehört dem Geschäftsinhaber. Doch keine Angst, in der Praxis tolerieren es die meisten Supermärkte, wenn der erste Heißhunger noch vor dem Bezahlen gestillt wird. Anspruch darauf gibt es jedoch nicht.