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ÖBB: Ärger - Null Toleranz statt Kulanz

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Fahrgastbeschwerden. Übermäßige Preiserhöhungen, empfindliche Strafen für Vergesslichkeit und Irrtum, null Toleranz statt Kulanz – Fahrgastbeschwerden an die KONSUMENT-Redaktion zeigen, wo das Bahnfahren zum Ärgernis wird.

ÖBB-Tickets würden für die neue Fahrplanperiode ab Dezember 2019 im Durchschnitt um 1,9 Prozent teurer, hatte ÖBB-Chef Andreas Matthä angekündigt – eine „sehr faire Preisanpassung im Verhältnis zur Leistung“. Für KONSUMENT-Leser Gerald P. klingt das wohl wie blanker Hohn. Er schreibt uns: „Ich muss feststellen, dass die ÖBB seit 1.1.2020 heimlich, still und leise den Preis für die Verbindung Wien–Baden (Online-Vorteilsticket) um 8,7 Prozent von 2,30 auf 2,50 Euro erhöht haben. Seit 2015 wurde der Preis dieser Verbindung von 1,90 Euro somit um fast 32 Prozent bzw. jährlich über 6 Prozent erhöht – und das bei einer Inflationsrate von knapp unter 2 Prozent.“

Viele Strecken verteuert

Seit die ÖBB vor etwa fünf Jahren vom österreichweit einheitlichen Kilometertarif zu „Relationstarifen“ wechselten, werden viele Strecken immer wieder weit über dem veröffentlichten Durchschnittswert verteuert. Und auch die Österreichcard: „Bei der Österreichcard beträgt die Tariferhöhung wieder 6 Prozent“, stellte Alfred L. im Ok­tober 2019 fest. „Kostete die Österreichcard 1. Klasse Classic 2014 noch 2.190 Euro, sind es ab 15.12.2019 unfassbare 2.998 Euro. Immer wieder wird mit der deutschen Bahncard 100 verglichen, an die man sich annähern müsse. Nur ist das Bedienungsgebiet der DB etwa achtmal so groß und hat fast jeder Zug eine 1. Klasse. Die Preis­gestalter der ÖBB scheinen jedes Gefühl für das rechte Maß, für Nachhaltigkeit und Verhältnismäßigkeit verloren zu haben.“

Teure Vergesslichkeit

Gering ist die Toleranz, wenn mal einem Fahrgast ein Irrtum unterläuft. So hatte Thomas E. seine Jahresstreckenkarte vergessen und bekam im Zug eine Nachforderung in der Höhe von 135 Euro aufgebrummt. Laut Zugbegleiter sollte er sich an die Mailadresse fahrgeldnachforderung@pv.oebb.at wenden, damit von der Nachforderung abgesehen werde. Die Mail­adresse erwies sich als „tot“. Telefonische Kontaktversuche blieben erfolglos, niemand fühlte sich zuständig. Auch auf das digitale ÖBB-Kontaktformular war nach 10 Tagen noch immer keine Rückmeldung eingelangt. Die Zahlung ist aber binnen 14 Tagen zu leisten. Dann kam doch noch eine Antwort: Die Nachforderung werde auf 10 Euro reduziert.


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