Aufgrund einer Verwechslung erhält eine Frau von einem Spital die Nachricht, dass sie mit ihrer Entzugsbehandlung beginnen kann. Als sie auch noch eine Vorladung zum Chefarzt ihrer Krankenkasse erhält, wendet sie sich an die Patientenombudsschaft des Landes Steiermark.
Der Fall: Gleicher Name
Frau K. ist sichtlich verwundert, als ihr in einem Anruf mitgeteilt wird, sie könne am 1. März ihre Entzugsbehandlung in der Klinik XY beginnen. Da Frau K. weder dem Alkohol zugeneigt ist noch von anderen Süchten geplagt wird, sind die Hintergründe dieser Verständigung für sie höchst mysteriös. Als sie dann auch noch eine Vorladung zum Chefarzt ihrer Krankenkasse bekommt, beschließt sie, der Sache auf den Grund zu gehen. Von der Klinik erfährt sie nach mehrmaligem Nachfragen, dass eine Verwechslung mit einer Patientin gleichen Namens vorliegt.