Wer nur einen Computer hat, muss keine ORF-Gebühr zahlen. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Ein GIS-Mitarbeiter stand vor Herrn Pragers Tür und wollte von ihm wissen, ob er ein Rundfunkempfangsgerät habe. Er hatte keines (wovon sich der GIS-Mitarbeiter selbst überzeugte), nutzte das Internet weder für Radio noch für Fernsehempfang und gab das im Auskunftsbogen der GIS so an.
Keine ORF-Gebühr bei Internet-Zugang
Als ihm trotzdem TV-Gebühren vorgeschrieben wurden, verweigerte er die Zahlung mit der Begründung, dass Internetnutzer laut Verwaltungsgerichtshof keine Rundfunkgebühren zu bezahlen haben. Diese Erkenntnis sei für ihn nicht anwendbar und obendrein nicht rechtskräftig, antwortete die GIS, und schickte eine Zahlungserinnerung. Auf unsere Intervention wurde die Forderung storniert.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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- Bei ähnlichen Problemen wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum.
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