Zum Inhalt

Zeitschriftenabonnements - Gar nicht sanfter Druck

Immer wieder ärgern sich Leser über trickreiche Methoden von Zeitschriftenverlagen.

Probeabos, Schnupperabos, Abos mit „sensationell günstigen“ Zusatzangeboten: Die Printmedien sind von der Wirtschaftskrise besonders hart getroffen. Umso heftiger werben sie um Abonnenten. Wer sich zu einem der vergünstigten Abonnements entschließt, muss damit rechnen, dass er nach Ablauf der Schnupperfrist die jeweilige Zeitschrift weiterhin im Postkasten vorfindet. Leser berichten uns immer wieder von unverlangt zugesandten Zeitschriften inklusive Mahnschreiben mit beiliegenden Erlagscheinen. Dabei wird der Ton dieser Briefe von Mal zu Mal weniger freundlich.

Nicht bestellt? Nicht bezahlen!

Doch bleiben Sie cool: Um solche Zwangsbeglückungen brauchen Sie sich als Konsument nicht zu kümmern: Weder müssen Sie die Zeitschriften aufheben, noch zurückschicken, ganz zu schweigen von der Bezahlung der Erlagscheine. Aber das wissen natürlich die wenigsten, und genau darauf spekulieren die Zeitschriftenverlage: Allzu viele Kunden lassen sich ins Bockshorn jagen, fühlen sich nach ein paar Zahlungsaufforderungen restlos verunsichert – und zahlen. Oder sie verlieren in einem Wust von Rechnungen einfach den Überblick und machen versehentlich eine Überweisung zu viel. Der Effekt ist: Sie bekommen weiter das einzigartig informative Nachrichten-, TV- oder Computer-Magazin, das sie eigentlich gar nicht mehr beziehen wollen.

Freche Vorgangsweise

Besonders frech ist diese Vorgangsweise der Verlage dann, wenn auf der Bestellkarte, die man seinerzeit ausgefüllt hat, überhaupt nichts über eine Verlängerung des Probeabonnements zu erfahren war. Inzwischen versuchen sich die Zeitschriftenverlage jedoch dadurch abzusichern, dass die Kunden bei der Bestellung unterschreiben müssen, das Abo verlängere sich nach Ablauf „automatisch“, wenn sie es nicht ausdrücklich aufkündigen. Auch das können Sie getrost vergessen. Der Verlag müsste vor Ablauf des Abos brieflich und rechtzeitig noch einmal darauf hinweisen, dass eine Aufkündigung Voraussetzung ist, um die Zeitschrift nicht weiter beziehen und – bezahlen zu müssen. Nur wenn ein Verlag einen solchen Brief geschickt hat und Sie trotzdem nicht gekündigt haben, sind Sie zur Bezahlung des verlängerten Abonnements verpflichtet!

Achtung, Kündigungsfristen!

Sie machen zum Jahresende „Inventur“ in Ihren Unterlagen und gehen bei dieser Gelegenheit auch Abos und Mitgliedschaften durch?  Beachten Sie: Ein ungeliebtes Abo oder eine nicht mehr gewollte Mitgliedschaft können Sie nicht immer von einem auf den anderen Tag kündigen, denn oft gibt es Kündigungsfristen! Pech gehabt, Sie haben den Termin übersehen? Dann merken Sie sich solche Termine am besten gleich auf Ihrem Kalender vor.

Wenn Sie bei „Konsument“ ein Abonnement bestellen, ist es entweder klar befristet oder Sie erhalten die Zeitschrift bis auf Widerruf. Egal, für welche Variante Sie sich entscheiden: Sie können Ihr Abonnement jederzeit schriftlich und ohne Einhaltung irgendwelcher Kündigungsfristen stornieren. Postkarte oder Fax genügt.

Die Kunden dafür zu bestrafen, dass sie Interesse an einer Zeitschrift gezeigt haben, funktioniert auch umgekehrt: nicht nur durch unverlangte Zusendungen, sondern auch durch die Weigerung, ein bezahltes Abo zuzustellen. „Konsument“-Leser Alfred J. muss, früher zumindest, ein echter „profil“-Fan gewesen sein, war er doch bereit, für sein Studentenabo statt der normalen 37 Euro pro Jahr sage und schreibe 146,31 Euro zu bezahlen, nur um auf das Magazin auch an seinem derzeitigen Studienort London nicht verzichten zu müssen. Im Mai zahlte er den stolzen Betrag (für das Jahres-Abo plus Auslandsporto), und bis Ende August wurden ihm die Hefte auch tatsächlich nach London zugestellt.

Dann machte Alfred J. einen Fehler: Er wagte umzuziehen. Die neue Adresse teilte er dem hauseigenen Vertrieb umgehend mit, trotzdem erhielt er die Zeitschrift nie wieder. Zahlreiche Urgenzen per E-Mail blieben schlicht unbeantwortet. Schließlich erkundigte sich seine Mutter in Wien telefonisch – und erfuhr, es gebe kein Auslandsservice für Studentenabos mehr, das (bezahlte!) Abo sei daher eingestellt.

Auch „Konsument“, von Herrn J. alarmiert, hatte mit Anfragen wenig Glück. Zwar stellte sich heraus, dass erst ab Mai 2003 keine Studentenabos mehr ins Ausland verschickt werden (eine Begründung dafür war nicht in Erfahrung zu bringen) – wieso aber Herr J. schon seit Ende August weder seine Hefte noch sein Geld zurück bekommt, ließ sich nicht klären. Zweimal versprach das Aboservice, das Rätsel zu lösen. Beide Male blieb der angekündigte Anruf allerdings aus.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Streamingwebsites - Falle Probeabo

Aus einem vermeintlich kostenlosen Probeabo auf einer Streaming-Plattform kann ein teurer Spaß werden. Zahlen muss man allerdings nicht in jedem Fall. Das EVZ Österreich hilft.

YouTube verbietet Werbeblocker BLOG

YouTube verbietet Werbeblocker

Weltweit schauen jeden Monat über zweieinhalb Milliarden Menschen YouTube. Nun schraubte der Konzern seine Werbeeinnahmen nach oben. Werbeblocker wurden technisch verhindert und die Abo-Preise zeitgleich erhöht.

Online kündigen: Achtung vor Xpendy und Co BLOG

Online kündigen: Achtung vor Xpendy und Co

„Online einen Vertrag kündigen – XPENDY – diese Plattform macht das nicht gratis für dich!" Liebe Leute, lasst die Finger von Kündigungsplattformen, die sich nicht an die Regeln halten! Warum? Weil das teuer werden kann!

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang