Online-Vertragsassistenten bieten ihre Hilfe bei der Kündigung bestehender Verträge an – ein Service mit Tücken.
Ob Handyvertrag, Zeitungsabos oder Partnervermittlung, das Angebot an zeitlich befristeten Gratis-Schnupperangeboten im Internet scheint unermesslich. Ein paar Mausklicks, und schon ist der Vertrag auf Probe geschlossen. Damit aus dem Schnäppchen zum Nulltarif beziehungsweise dem vergünstigten Aktionsangebot nicht plötzlich eine kostspielige Mitgliedschaft oder ein Abo wird, sind allerdings unter Umständen bestimmte Kündigungsfristen einzuhalten.
Vertragsverlängerung oder Kündigung
Um den Überblick im Dschungel der eigenen Verträge zu behalten, greifen immer mehr Konsumenten auf Online-Vertragsassistenten zurück. Diese bieten ihre Dienste gratis oder gegen geringes Entgelt an. Der Kunde hinterlegt seine Vertragsdetails, der Anbieter erinnert den Kunden, bevor eine Vertragsverlängerung ansteht beziehungsweise eine Kündigungsfrist abläuft, und fragt nach, ob man kündigen möchte.
Nützlich kann das nicht nur bei den erwähnten Schnupperangeboten sein, sondern etwa auch bei unbefristeten Verträgen, die man nur einmal im Jahr kündigen kann. Wünscht der Kunde keine Vertragsverlängerung oder möchte er den Vertrag kündigen, erledigt der Vertragsassistent dies mit vorgefertigten Musterbriefen.
Keine Haftung
Was auf den ersten Blick als vorteilhaft erscheint, birgt jedoch Tücken, sagt Andreas Herrmann vom Europäischen Verbraucherzentrum Österreich (EVZ): "Ein derartiger Service ist dann eine gute Sache, wenn er sorgfältig ausgeführt wird; wenn nicht, sind Probleme vorprogrammiert." Macht der Online-Assistent nämlich einen Fehler, etwa weil er eine Frist versäumt oder die Kündigung an eine falsche Adresse schickt, muss der Kunde und nicht der Serviceanbieter beim eigentlichen Vertragspartner dafür geradestehen.
Ob man dann gegen den Vertragsassistenten Ansprüche geltend machen kann, ist nicht sicher und muss im Einzelfall geprüft werden. Sich alleine auf die Arbeit eines Vertragsassistenten zu verlassen, birgt allerdings noch ein anderes Risiko, wie der folgende Fall zeigt.
Reiseversicherung automatisch verlängert
Ein Konsument hatte über einen deutschen Online-Reiseanbieter einen Flug gebucht und dabei auch eine Reiseversicherung abgeschlossen. Diese ist ein Jahr gültig und verlängert sich, so sie nicht fristgerecht gekündigt wird, automatisch um ein weiteres Jahr.
Der Hinweis auf die Verlängerung findet sich allerdings nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dem Kunden war dies nicht bewusst und so staunte er nicht schlecht, als er nach einem Jahr eine neue Rechnung der Versicherung erhielt. Der Konsument nahm daraufhin die Leistung eines Online-Vertragsassistenten in Anspruch, um die Versicherung zu kündigen. Der Vertragsassistent kam dem zwar nach, da die Kündigungsfrist jedoch bereits verstrichen war, wollte die Versicherung die Kündigung erst für das Folgejahr akzeptieren.
Dieser Artikel entstand im Rahmen der "Action 670702 – ECC-NET AT FPA", für welche das Europäische Verbraucherzentrum Österreich Förderungen aus den Mitteln des Verbraucherprogramms der Europäischen Union (2014–2020) erhält.