"Ein Fall für KONSUMENT": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erfolgreich erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: XXXLutz wirbt mit 20% auf Bettwäsche im Fernsehen - Ausnahmen werden nur in der Printwerbung erwähnt.
In TV-Spots hatte XXXLutz mit 20 Prozent Rabatt auf lagernde Bettwäsche geworben. Herr Siblik wollte diese Aktion nutzen. Als er die Wäsche, für die er sich entschieden hatte, an der Kassa bezahlen wollte, wurden ihm die 20 Prozent Rabatt verweigert. Die Ware sei bereits reduziert und daher von der Aktion ausgenommen, lautete die Begründung. Herr Siblik kaufte die Bettwäsche trotzdem, war aber sehr verärgert. Denn in der Fernsehwerbung waren Ausnahmen nicht erwähnt worden. Nachdem wir uns eingeschaltet hatten, erhielt Herr Siblik von XXXLutz als kleine Entschädigung Warengutscheine über 20 Euro. Die Ausnahmen von der Aktion waren lediglich in der Printwerbung angeführt gewesen.