Zum Inhalt

Werbefahrten: Gewerbeordnungsnovelle - An die Kandare

, aktualisiert am

Die neue Gewerbeordnungsnovelle bringt strengere Regeln für Werbefahrten.

Gewerbeberhörde wacht

Werbefahrten müssen vorab der Gewerbebehörde gemeldet werden. Aus der Einladung muss die Unternehmensadresse hervorgehen, ein Postfach genügt nicht. Auch Gewinnversprechen oder Preisausschreiben in Einladungen sind jetzt verboten.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Baby-Anfangsnahrung - Werbeverbot

Baby-Anfangsnahrung - Werbeverbot

Werbeverbot für Baby-Anfangsnahrung: So sehr die Hersteller sich bei Baby-Anfangsnahrung bemühen, an Muttermilch kommt sie nicht heran.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang