Für Konsumenten gröblich benachteiligende Regelung. – Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Mag. Manuela Robinson.
Frau und Herr Rainer hatten bei Verkehrsbüro Ruefa Reisen eine Kreuzfahrt im Arabischen Meer vom 10.4. bis 18.4.2020 mit den Flügen Wien – Dubai – Wien um insgesamt 4.544 € gebucht. Doch per 14.10.2019 mussten sie diese Reise wieder stornieren.
1.680 € fürs Storno in Rechnung gestellt
Ruefa stellte daraufhin 1.680 € fürs Storno in Rechnung. Diesen Betrag konnte Familie Rainer nicht nachvollziehen, denn laut Vertrag betrug die Stornogebühr für die Kreuzfahrt in diesem Fall 20 %. Bezüglich Fluganreise gab es lediglich den Vermerk „Stornogebühren/ Fluganreise ab Buchung 100 %“ – eine für uns intransparente und die Konsumenten gröblich benachteiligende Regelung. Denn über die Flugkosten hatten Frau und Herr Rainer keinerlei Information erhalten.
Erfolgreiche Intervention
Auf unsere Intervention hin kam der Pauschalstornosatz von 20 % auf den gesamten Reisepreis zur Anwendung. Familie Rainer erhielt von Ruefa 880,40 € zurück.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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